Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat mit der Entscheidung 17 Sa 1112/20 vom 24.3.2021 zur Anspruchsgrundlage des Manteltarifvertrages Metall- und Elektroindustrie Niedersachsen bei der Wandlung von „8 TV T-Zug Tagen“ gegen 27,5 Prozent eines Monatsverdienstes für besonders belastete Beschäftigte in Schichtarbeit ein klarstellendes Urteil gesprochen.
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