Ein grundlegender Bestandteil unseres Selbstverständnisses ist es, Rechtsansprüche eines Arbeitnehmers notfalls gerichtlich durchzusetzen. Deshalb genießt die Rechtsberatung und der Rechtsschutz in unserer Arbeit einen sehr hohen Stellenwert.
„Ein Metall-Arbeitnehmer ist auf die Mitgliedschaft bei der IG Metall angewiesen, wenn er im sozialen Bereich angemessen und schlagkräftig repräsentiert sein will.“
Bundesgerichtshof (BGH), 10.12.1984 (AZ II ZR 91/84)
20.06.2023
21.06.2023
26.06.2023
28.06.2023 - 30.06.2023
Arbeitskreis Teilhabepolitik - Schwerbehindertenvertretung im Betrieb
29.06.2023
07.06.2023
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05.06.2023
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31.05.2023
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