IG Metall Alfeld-Hameln-Hildesheim
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29.03.2024, 08:03 Uhr

Tarifvertragsrecht

Betriebsvereinbarung: Wann besteht ein Unterlassungsanspruch der Gewerkschaften?

  • 02.02.2023
  • Aktuelles, Recht & Rat

Gewerkschaften haben einen Unterlassungsanspruch gegen tarifwidrige Betriebsvereinbarungen. Dieser besteht allerdings nur, wenn der Arbeitgeber unmittelbar tarifgebunden ist. Fällt die Tarifbindung, entfällt auch der Unterlassungsanspruch – so das Bundesarbeitsgericht (BAG).

Quelle: BAG (25.01.2023), Aktenzeichen 4 ABR 4/22. Pressemitteilung vom 25.1.2023.

 

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrags (3.2.2023) lag  die Entscheidung des BAG noch nicht im Volltext vor.


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