IG Metall Alfeld-Hameln-Hildesheim
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29.04.2024, 07:04 Uhr

IG Metall

Organisationswahlen 2024: Mitreden. Mitentscheiden. Mitgestalten.

  • 08.01.2024
  • Aktuelles, Vertrauensleute

Am 20. April 2024 findet die konstituierende Delegiertenversammlung statt. In der Versammlung werden unter anderem die Mitglieder des Ortsvorstandes und die Bevollmächtigten gewählt. Zuvor findet die Wahl der Delegierten statt. Sie übernehmen eine verantwortungsvolle Aufgabe - nicht nur in der konstituierenden Delegiertenversammlung.

Mitreden. Mitentscheiden. Mitgestalten.

Die Delegiertenversammlung ist das höchste beschlussfassende Organ der Geschäftsstelle. Sie trifft alle Entscheidungen über die örtlichen Gewerkschaftsangelegenheiten. Die Delegierten wählen im ersten Halbjahr nach In-Kraft-Treten einer neuen Satzung den Ortsvorstand in geheimer Abstimmung. Die Delegiertenversammlung nimmt die Geschäfts- und Kassenberichte sowie den Bericht der Revisoren*innen entgegen. Ebenso fasst sie den Beschluss über die Entlastung der Geschäftsführer*innen und des Ortsvorstands.

Alle Mitgliedergruppen, Mitglieder der Tarifkommissionen — einschließlich betrieblicher Tarifkommissionen — und die Delegierten für die Bezirkskonferenz werden hier gewählt. In der Regel werden die Ausschüsse der verschiedenen Mitgliedergruppen in der Delegiertenversammlung abgebildet.

Delegierte, Wahlbezirke und Wahlversammlungen
Für die Wahlperiode 2024 bis 2027 sind 80 Delegierte zu wählen; davon gemäß § 16 unserer Satzung mindestens 16 Frauen. Die Frauen erhalten also mindestens die Mandate, die ihrem satzungsgemäßen Anteil an der Mitgliedschaft in unserer Geschäftsstelle entsprechen.

Die Wahl der Delegierten für die Delegiertenversammlung findet im Rahmen von Mitgliederversammlungen in 18 Wahlbezirken statt. Sie werden bis Ende März 2024 abgeschlossen sein.

Die Wahlbezirke teilen sich in 12 Wahlbezirke auf, die betrieblich oder unternehmensbezogen strukturiert sind. Weitere zwei Wahlbezirke bilden Branchen ab; drei Wahlbezirke umfassen überbetriebliche Strukturen. Zudem sind Mitglieder, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, einem eigenen Wahlbezirk zugeordnet.

In den jeweiligen Mitgliederversammlungen werden die Delegierten des jeweiligen Wahlbezirks gewählt.

Die Einladung für die Mitgliederversammlungen in den einzelnen betrieblichen Wahlbezirken erfolgt mittels Aushang am „Schwarzen Brett“.

Zu den Mitgliederversammlungen der überbetrieblichen Wahlbezirke wurde bereits mit einer Beilage im Magazin „metall“ eingeladen (siehe download). In der Information sind unter anderem die Wahlbezirke einschließlich der Zahl der zu wählenden Delegierten aufgeführt.

Bitte beachten: Jedes Mitglied kann nur in dem Wahlbezirk wählen, wenn es entweder in dem genannten Betrieb beschäftigt bist oder in einem der jeweils aufgeführten Postleitzahlbereichen seinen Wohnsitz hast.


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