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26.04.2024, 11:04 Uhr

DGB Rechtsschutz: Rechtstipp vom 24. Juli 2017

Betriebsübergang: Dynamische Bezugnahme auf Tarifverträge

  • 24.07.2017
  • Aktuelles, Recht & Rat

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass vor einem Betriebsübergang einzelvertraglich vereinbarte dynamische Bezugnahmeklauseln auf Tarifverträge den Betriebserwerber binden.

In einem solchen Fall richtet sich das Arbeitsverhältnis nicht nur nach dem zum Zeitpunkt des Übergangs geltenden Kollektivvertrag, sondern auch nach den diesen nach dem Übergang ergänzenden, ändernden und ersetzenden Kollektivverträgen.

Voraussetzung allerdings ist, dass für den Betriebserwerber eine Möglichkeit gegeben ist, entweder einvernehmlich oder einseitig eine Anpassung herbeizuführen. Dies festzustellen ist Sache der nationalen Gerichte.

Europäischer Gerichtshof (EuGH) vom 27. April 2017 – C-680/15 und C-681/15

Hinweis zur Entscheidung des EuGH
In Deutschland bestehen solche Anpassungsmöglichkeiten in Form einer einvernehm­lichen Vertragsänderung oder mittels einer einseitigen Änderungskündigung, die allerdings sozial gerechtfertigt sein muss.


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