IG Metall Alfeld-Hameln-Hildesheim
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27.04.2024, 01:04 Uhr

Metallindustrie

Tarifliche Freistellungszeit bis 31. Oktober beantragen!

  • 08.10.2021
  • Aktuelles, Betriebe / Branchen, Vertrauensleute

Für die Gewerkschafter*innen in der Metallindusrie besteht seit dem Tarifabschluss 2018 unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, das tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG A) in Höhe von 27,5 Prozent eines Monatsverdienstes in eine tarifliche Freistellungszeit umzuwandeln.

Tarifverträge verbessern Arbeitsbedingungen

Die Tarifliche Freistellungszeit ist für das Jahr 2022 bis zum 31. Oktober 2021 beim Arbeitgeber zu beantragen.

Sie beträgt für Beschäftigte, bei denen sich die Arbeitszeit regelmäßig auf 5 Tage pro Woche verteilt, 8 Tage. Einen Anspruch haben Beschäftigte

1.    in Schichtarbeit (unter Beachtung weiterer Voraussetzungen).
2.    mit Kindern bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres.
3.    mit einem zu pflegenden Angehörigen ersten Grades, der mindestens den Pflegegrad 1 auf-weist.

Rechtsanspruch auf tarifvertragliche Leistungen besteht nur für Mitglieder! Gern unterstützen wir bei der Beantragung der tariflichen Freistellungszeit (Tel.: 05151 - 93 66 8 -0).


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