Die Umsetzung des Tarifergebnisses aus dem Februar steht an: Auszahlung der sogenannten "Corona-Prämie" bis spätestens zum 30. Juni 2021.
Im Februar 2021 war der Tarifabschluss in der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie erreicht worden. Unter anderem ist die Zahlung einer einmaligen, steuer- und abgabenfreien Coronaprämie in Höhe von 325 Euro vereinbart worden.
Anspruchsvoraussetzungen
Die Corona-Prämie bekommen alle Beschäftigten, die am 16. Februar 2021 in einem bestehenden Arbeitsverhältnis zu ihrem Arbeitgeber standen und in der Zeit vom 1.4.2020 bis zum 1.2.2021 an 15 Arbeitstagen tatsächlich gearbeitet haben.
Für Beschäftigte in Teilzeit gilt: Arbeiten sie an weniger als 5 Tagen in der Woche, werden die verlangten 15 Arbeitstage ins Verhältnis zu ihren Wochenarbeitstagen gesetzt. Das bedeutet konkret: Beschäftigte, die an
im oben genannten Zeitraum gearbeitet haben.
Auszahlung
Die Corona Prämie darf nicht angerechnet werden, da sie kein Entgelt ist, sondern eine Art Belastungszulage. Eine persönliche Belastung durch Corona muss nicht nachgewiesen werden. Die Auszahlung muss bis zum 30. Juni 2021 stattgefunden haben. Sie erfolgt
Falls eine verspäte Auszahlung (z.B. im Juli 2021) passiert, droht für den Arbeitgeber eine Pflicht zur Nachzahlung von Sozialabgaben und für die Beschäftigten zur Nachzahlung von Sozialabgaben und Einkommenssteuer. Es ist also geboten, den spätesten Auszahlungstermin zum 30. Juni 2021 einzuhalten.
Die einzelnen Komponenten des Tarifergebnisse im Überblick
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