In unserer Mitgliederzeitschrift berichten wir in jeder Ausgabe über aktuelle Themen aus den Betrieben im Zuständigkeitsbereich unserer Geschäftsstelle.
Das Bundesarbeitsgericht setzt mit Urteil vom 19. Februar 2019 (9 AZR 541/15) die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs um: Kein automatischer Verfall von nicht beantragten Urlaub
Die Mitgliedstaaten müssen die Arbeitgeber verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.