IG Metall Alfeld-Hameln-Hildesheim
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26.04.2024, 12:04 Uhr

Meldungen

Office@IG Metall

Qualifizierung 4.0?

  • 27.08.2023
  • Aktuelles, Vertrauensleute, Betriebe / Branchen

Nicht erst im Zuge der Pandemie ist deutlich geworden, dass die Halbwertzeit von Wissen immer kürzer wird. Neue Softwaretools und Fertigungsverfahren lösen in immer kürzeren Zyklen ihre Vorgänger ab. Die Beschäftigten müssen diese Taktung mitmachen, um ihren Arbeitsplatz nicht zu gefährden.

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Arbeitsrecht

Kein Verfall des tariflichen Mehrurlaubs!

  • 03.08.2023
  • Aktuelles, Vertrauensleute, Betriebe / Branchen, Recht & Rat

Wann verfällt der Urlaubsanspruch? Eine nicht leicht zu beantwortende Frage. Das Thüringer Landesarbeitsgericht befasste sich dazu mit dem Fall eines Schweißers und entschied, dass dessen tariflicher Mehrurlaub trotz langandauernder Arbeitsunfähigkeit fortbestand.

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IG Metall

Magazin Metall: Lokalseite August 2023

  • 31.07.2023
  • Aktuelles, Vertrauensleute, Jugend, Betriebe / Branchen

In unserem Mitgliedermagazin berichten wir über aktuelle Themen aus den Betrieben im Zuständigkeitsbereich unserer Geschäftsstelle.

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IG Metall

Stiebel Eltron will in Gifhorn Produkte für die Energiewende bauen - Zukunft für Continental-Belegschaft schaffen und Weg von Arbeit in Arbeit ebnen

  • 19.07.2023
  • Aktuelles, Betriebe / Branchen

Die IG Metall begrüßt die Absichtserklärung von Stiebel Eltron mit Continental, den Standort des Automobilzulieferers in Gifhorn übernehmen und Komponenten der Wärmepumpen-Wertschöpfung zukünftig auch im Osten Niedersachsens produzieren zu wollen. Von Continental heißt es dazu: Die Verhandlungen über Nutzungsmöglichkeiten am Standort Gifhorn werden umgehend aufgenommen.

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Tarifpolitik

Tarifliche Zusatzgelder: Die Beschäftigten in der niedersächsischen Metallindustrie erhälten jährliche Sonderzahlung

  • 14.07.2023
  • Aktuelles, Vertrauensleute, Betriebe / Branchen, Jugend

Die Beschäftigten in der niedersächsischen Metall- und Elektroindustrie erhalten spätestens am 31. Juli die Sonderzahlungen T-ZUG A und T-ZUG B. - Vorausgesetzt sie gehören zum Auszahlungstag dem Betrieb mindestens 6 Monate an.

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