Die Bundesregierung hat in den vergangenen Monaten mittels mehrerer Gesetzespakete und Verordnungen Sonderregelungen bei der Kurzarbeit eingeführt, um Beschäftigung zu sichern.
Erleichterungen bei Zugang und Voraussetzungen zu Kurzarbeit, Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes sowie eine stufenweise Er-höhung des Kurzarbeitergeldes. Aufgrund des weiteren Bestehens der epidemischen Lage und der zu erwartenden noch länger anhaltenden wirtschaftlichen Aus- und Nachwirkungen der Krise hat die Bundesregierung auslaufende Regelungen nochmals bis Ende 2021 verlängert.
Inhalt der Handreichung
Die Position der IG Metall zu den Änderungen beim Kurzarbeitergeld
Die IG Metall begrüßt, dass die Bundesregierung die Regelungen zur Kurzarbeit entsprechend der Pandemie-Entwicklung mehrfach verlängert hat. Die Regelungen entsprechen in vielen Punkten den Forderungen der IG Metall.
Angesichts der sehr angespannten Pandemielage, Lieferschwierigkeiten bei produktionsrele-vanten Teilen und der damit herausfordernden Planung sieht die IG Metall es positiv, dass die erleichterten Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld bis Ende März 2022 gelten sollen. Ins-besondere die Verlängerung der Bezugsdauer, der einfachere Zugang und die Fortführung der Sonderregelung für Leihbeschäftigte sind wertvolle Unterstützung für Beschäftigte und Unter-nehmen in dieser herausfordernden Zeit. Ebenso ist es positiv, dass Anreize zur Verknüpfung von Kurzarbeit und Qualifizierung gesetzt worden sind.
Status: 30. November 2021
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