Kein Arbeitseinsatz von Leihbeschäftigten während eines Warnstreiks. Rechte und Pflichten von Leihbeschäftigten während Warnstreiks und Streiks im Einsatzbetrieb
Gute Arbeitsbedingungen fallen nicht vom Himmel, sie müssen von der IG Metall und den Beschäftigten gemeinsam erkämpft werden. Und manchmal ist es nötig, die Forderungen mit einem Streik durchzusetzen. Im derzeitigen Tarifkonflikt in der Metall- und Elektroindustrie kann es in den nächsten Tagen auch in Eurem Einsatzbetrieb zu Warnstreiks kommen.
Während des Warnstreiks gilt für Kolleg*innen in Leiharbeit:
Bitte achtet selbst darauf, dass diese Regeln eingehalten werden. Wir können als Metaller*innen nur erfolgreich sein, wenn wir uns gemeinsam solidarisch unterstützen.
Folgendes solltet Ihr tun, wenn im Einsatzbetrieb gestreikt wird:
Wichtig: Leistet keine Streikbrecherarbeit! Solidarität ist unsere stärkste Waffe! Weitere Rechtstipps und Hinweise stellen wir mit den Handreichung "Information für Leihbeschäftigte" als Download zur Verfügung.
25.04.2024
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23.04.2024
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18.04.2024
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10.04.2024
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10.04.2024
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