Die Beschäftigten in der niedersächsischen Metall- und Elektroindustrie erhalten spätestens am 31. Juli die Sonderzahlungen T-ZUG A und T-ZUG B. - Vorausgesetzt sie gehören zum Auszahlungstag dem Betrieb mindestens 6 Monate an.
Die tariflichen Zusatzgelder T-ZUG A und T-ZUG B sind tarifliche Einmalzahlungen - vergleichbar mit dem zusätzlichen Urlaubs- oder dem Weihnachtsgeld (Sonderzahlung). Die Rechtsgrundlage ist der Tarifvertrag T-ZUG. Sie werden seit 2019 jährlich an die Beschäftigten gezahlt.
Anspruchsvoraussetzung
Beschäftigte inklusive Auszubildende, die keinen Anspruch auf die tarifliche Freistellungszeit haben oder sich für die Auszahlung des T-ZUG (A) entschieden haben, erhalten spätestens am 31. Juli die Sonderzahlungen T-ZUG A und T-ZUG B. - Vorausgesetzt dass sie zum Auszahlungstag dem Betrieb mindestens 6 Monate angehören.
Höhe der Sonderzahlungen
Das T-ZUG A beträgt 27.5 Prozent eines Monatsverdienstes beziehungsweise der jeweiligen Ausbildungsvergütung; das T-ZUG B beläuft sich auf 18,5 Prozent des MOnatsgundentgeltes der aktuell gültigen Entgeltgruppe 5 B (EG 5 B).
Mit Tarifvertrag lebt es sich besser!
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