IG Metall Alfeld-Hameln-Hildesheim
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28.04.2024, 13:04 Uhr

Tarifpolitik

Weinig: Tarifergebnis stärkt Kaufkraft der Beschäftigten!

  • 26.03.2024
  • Aktuelles

Bereits in der ersten Verhandlung der diesjährigen Tarifrunde bei Weinig in Alfeld, die von beiden Seiten konstruktiv geführt wurde, konnte am 19. März ein gutes Ergebnis erreicht werden. Dieses sieht im Jahr 2024 die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie sowie 2025 spürbare tabellenwirksame Erhöhungen der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen vor. Das tarifliche Urlaubsgeld wird ebenfalls ab 2025 erhöht.

Gemeinsames Handeln schafft Perspektiven.

Löhne und Gehälter, Ausbildungsvergütungen
Die Laufzeiten der gültigen Lohn- und Gehaltstabellen vom 21. September 2021 werden bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Die Löhne und Gehälter werden ab dem 1. Januar 2025 um 5 Prozent brutto und ab dem 1. Juni 2025 um weitere 3,5 Prozent brutto tabellenwirksam erhöht.

Die monatlichen Ausbildungsvergütungen erhöhen sich für alle Ausbildungsjahre ab dem 1. Januar 2025 um 120,00 Euro brutto und ab 1. Juni 2025 um weitere 120,00 Euro brutto je Ausbildungsjahr.

Inflationsausgleichsprämie
Die Beschäftigten erhalten zusätzlich zu ihrem jeweiligen laufenden Arbeitsentgelt beziehungsweise zur jeweiligen Ausbildungsvergütung eine Inflationsausgleichsprämie gemäß § 3 Nr. 11c EstG (im Folgenden IAP genannt) wie folgt:

  • Vollzeitbeschäftigte, die zum Monatsersten des jeweiligen Auszahlungsmonats in einem aktiven Arbeitsverhältnis stehen, erhalten insgesamt 3.000,00 Euro netto.
  • Teilzeitbeschäftigte inklusive geringfügig Beschäftigte erhalten die IAP anteilig im Verhältnis ihrer wöchentlichen Arbeitszeit zu der tariflichen Arbeitszeit.
  • Beschäftigte in Alterszeit erhalten eine IAP in Höhe von 50 Prozent des vorgenannt geregelten Anspruchs.
  • Auszubildende erhalten die IAP in Höhe von 1.000,00 Euro netto.
  • Beschäftigte, die zum jeweiligen Monatsersten des Auszahlungsmonats ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt oder Entgeltfortzahlung sind, erhalten eine IAP in Höhe von 75 Prozent des vorgenannt geregelten Anspruchs.


Die Auszahlung der IAP erfolgt in drei gleichhohen Beträgen mit der Abrechnung für die Monate Mai, Juli und Oktober 2024. Sie wird allerdings bei der Berechnung der Sonderzahlung gemäß dem Tarifvertrag über Sonderzahlung vom 21. August 2021 („Weihnachtsgeld") für das Jahr 2024 und 2025 nicht angerechnet.


„Aufgrund der tabellenwirksamen Entgelterhöhungen und der steuerfreien IAP konnten wir die Kaufkraft unserer Kolleginnen und Kollegen stärken“, ordnet Markus Wente, der Verhandlungsführer der IG Metall, den Tarifabschluss ein.

Tarifliches Urlaubsgeld
Das zusätzliche tarifliche Urlaubsgeld für die Lohn- und Gehaltsempfänger erhöht sich ab dem Jahr 2025 auf 97,37 Euro brutto je Urlaubstag. Bei den Auszubildenden erhöht sich das tarifliche Urlaubsgeld ab dem Jahr 2025 von 17,37 Euro auf 28,00 Euro brutto je Urlaubstag überproportional. „Die Auszubildenden profitieren von der überproportionalen Anhebung der Ausbildungsvergütungen und des zusätzlichen Urlaubsgeldes enorm“, verweist  Markus Wente auf einen weiteren Aspekt des Tarifabschlusses. 

„Zugleich wird auch ein Signal für Weinig als attraktiven Ausbildungsbetrieb gesetzt.“ Hans-Joachim Brömelmeyer, Mitglied in der Tarifkommission und Betriebsratsvorsitzender, fasst zusammen: „Das Tarifergebnis bringt eine spürbare Steigerung der tabellenwirksamen Entgelte und stärkt die Einkommen der Kolleginnen und Kollegen nach schwierigen Zeiten.“
 
Die Lohn- und Gehaltstarifverträge haben jeweils eine Laufzeit von 24 Monaten beginnend ab dem 1. April 2024. Sie können mit einer Frist von einem Monat, erstmals zum 31. März 2026, gekündigt werden.


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