Beschäftigte mit Kindern, Pflegeaufgaben oder in Schichtarbeit in der Metall- und Elektroindustrie können bis 31. Oktober statt Tariflichem Zusatzgeld (T-ZUG) bis zu acht zusätzliche freie Tage für das Jahr 2024 beantragen.
Seit 2019 erhalten Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben der niedersächsischen Metall- und Elektroindustrie das tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG). Das sind 27,5 Prozent Deines durchschnittlichen Monatsentgelts.
Dazu kommt ein Zusatzbetrag (ZUB oder T-ZUG B), ab 2023 in Höhe von 18,5 Prozent des Eckentgelts.
Beschäftigte, die in Schicht arbeiten, Kinder betreuen oder Angehörige pflegen, können wahlweise das tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG A, 27,5 Prozent des Monatsentgelts) in Zeit umwandeln und dadurch zusätzliche acht Tage im Jahr frei nehmen. Im Jahr 2022 haben über 400 000 Beschäftigte die T-ZUG-Option auf freie Tage statt Geld genutzt.
Die T-ZUG-Option ist zu unterscheiden von der „Verkürzten Vollzeit“: IG Metall-Mitglieder in Vollzeit haben das Recht, ihre Arbeitszeit für 6 bis 24 Monate befristet auf bis zu 28 Stunden zu reduzieren. Die „Verkürzte Vollzeit“ muss spätestens 6 Monate vor Beginn beim Arbeitgeber beantragt werden. T-ZUG-Tage und Verkürzte Vollzeit können auch kombiniert werden.
Das Konkrete Verfahren zur Beantragung der T-ZUG-Tage ist in den Betrieben zwischen dem Betriebsrat und der Geschäftsleitung vereinbart worden. Die Betriebsräte, die Vertrauensleute der IG Metall sowie die für den jeweiligen Betrieb zuständigen Gewerkschaftssekretäte#innen sind für alle Fragen bezüglich der T-ZUG-Tage die idealen Ansprechpartner.
Auf der Homepage des IG Metall finden sich Informationen zu den wichtigsten Sachverhalten.
20.09.2023
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