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26.04.2024, 02:04 Uhr

IG Metall

Den Urlaub genießen!

  • 14.06.2019
  • Aktuelles, Betriebe / Branchen

Mehr Spaß im Urlaub mit der tariflichen zusätzlichen Urlaubsvergütung.

Urlaub - Leben ohne Arbeit.

In diesen Wochen lohnt sich der Blick auf die Abrechnung für die Kolleginnen und Kollegen in der niedersächsischen Metallindustrie und auch für Arbeitnehmer, die in tarifgebundenen Unternehmen in anderen Branchen angestellt sind, besonders. Die zusätzliche Urlaubsvergütung in Höhe von 50 Prozent eines durchschnittlichen Tagesentgeltes kommt zur Auszahlung. Sie ist für 30 Tage Urlaub im Kalenderjahr zu zahlen.
 
So lässt sich der Urlaub mit der Familie Dank der Tarifverträge prima genießen. Die zusätzliche Urlaubsvergütung ist eine tarifvertragliche Leistung, die in dieser Höhe erstmals 1974 zur Auszahlung kam.  Die Regelungen sind im Manteltarifvertrag (§ 19 MTV) festgelegt. Das Tagesentgelt setzt sich aus dem gleichmäßigen Monatsentgelt und gegebenenfalls aus den variablen Entgeltbestandteilen zusammen (§ 9 MTV). Ausgezahlt wird der Durchschnitt der letzten drei Monate (Bezugszeitraum).

Für einen Arbeitnehmer, der in der Entgeltgruppe 6B (3.242 Euro brutto, ohne Leistungszulage) eingruppiert ist und im Entgeltgrundsatz Zeitentgelt arbeitet, beträgt die zusätzliche Urlaubsvergütung rund 2.236 Euro brutto.

Auch bei der Dauer des Urlaubes fahren die Arbeitnehmer in einem tarifgebundenen Unternehmen besser als in nicht tarifgebundenen Unternehmen. Die Urlaubsdauer beträgt 30 Tage bei einer 5-Tage-Woche. Der gesetzliche Anspruch ist deutlich niedriger: 24 Tage bei einer 6-Tage-Woche ohne zusätzliche Urlaubsvergütung.

Den tarifvertraglichen Anspruch auf 30 Tage Jahresurlaub gibt es für die Arbeitnehmer in der niedersächsischen Metallindustrie seit 1979. Zunächst waren Arbeitnehmer im Alter von 18 Jahren bis 25 Jahren von dieser Regelung ausgenommen. Für diese Altersgruppen wurde der Anspruch von 30 Tagen schließlich in der Tarifrunde 1982 durchgesetzt, für unter 18-jährige 1983.

Die tarifvertraglichen Regelungen zur Urlaubsvergütung und Urlaubsdauer sind Teil einer tarifpolitischen Erfolgsgeschichte der IG Metall. „Die Arbeitnehmer in tarifgebundenen Unternehmen verdienen mit den zwölf Monatseinkommen, der zusätzlichen Urlaubsvergütung, der Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) und den neuen tariflichen Zusatzgeldern A & B im Jahr 13,64 Monatseinkommen.“ so der erste Bevollmächtigte Uwe Mebs. „Unsere Tarifverträge stellen die Arbeitnehmer klar besser.“


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