IG Metall Alfeld-Hameln-Hildesheim
https://www.igmetall-alfeld-hameln-hildesheim.de/aktuelles/meldung/betriebsraete-informieren-sich-ueber-die-anerkennung-von-berufskrankheiten/
02.05.2024, 09:05 Uhr

Gute Arbeit

Betriebsräte informieren sich über die Anerkennung von Berufskrankheiten

  • 09.02.2024
  • Aktuelles

Die Anerkennung von Berufskrankheiten - Seminar am 1. Februar 2024.

Die Arbeitssicherheit und die Gesundheitsförderung haben in der Betriebsratsarbeit einen hohen Stellenwert ein. Foto: Privat.

Eine Berufskrankheit ist eine Erkrankung, die Versicherte durch ihre berufliche Tätigkeit erleiden und die in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgeführt sind. Ursache für Berufskrankheiten können verschiedenste gesundheitsschädliche Einwirkungen sein.

Insbesondere kommen bestimmte Chemikalien, das Arbeiten mit Asbest, physikalische Einwirkungen wie Lärm oder das Tragen schwerer Lasten in Betracht. Nicht jede Erkrankung kann aber als Berufskrankheit anerkannt werden. Als Berufskrankheit kommen nur solche Erkrankungen in Frage, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht werden.

Diesen Einwirkungen müssen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Maß als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sein. Die Anerkennung der Berufskrankheit und die damit verbundene Zahlung von Renten hängt von medizinischen Gutachten ab, die sich auch auf die Ermittlung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten aus den letzten 30 Jahren stützen.

Hier kann der Betriebsrat unterstützend einwirken, indem er grundsätzlich auf eine gute Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung hinwirkt und im Einzelfall den Kollegen bei der Recherche nach langen zurückliegenden Arbeitsbedingungen unterstützt.

Referent diese Schulung war Bernhardt Heise, der Beschäftige bei der Anerkennung der Berufskrankheit „Asbestose“ unterstützt.


Drucken Drucken