Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Aufsichtsrat mitbestimmen, profitiert davon auch die betriebliche Mitbestimmung. „Die Unternehmensmitbestimmung hat eine stabilisierende Funktion, die eine Versachlichung der Arbeitsbeziehungen unterstützt und die tarifliche Ebene stärkt“, schreibt Martin Behrens vom WSI.
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