IG Metall Alfeld-Hameln-Hildesheim
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19.04.2024, 02:04 Uhr

Arbeitskampf

Warnstreik - Dein gutes Recht!

  • 03.03.2021
  • Aktuelles, Vertrauensleute, Betriebe / Branchen

Um in Tarifauseinandersetzungen mit den Arbeitgebern auf Augenhöhe verhandeln zu können, sieht das Grundgesetz das Streikrecht vor.

Die Teilnahme an Warnstreiks ist ein Grundrecht.

Am Warnstreik teilnehmen dürfen alle Beschäftigte, die von der IG Metall dazu aufgerufen werden.

Auszubildende und Dual Studierende
Das Recht auf Warnstreik gilt ausdrücklich auch für Auszubildende und Dual Studierende: Sie dürfen nicht an der Teilnahme an einem Warnstreik gehindert werden. Die Teilnahme an einem Warnstreik gefährdet nicht den Ausbildungszweck.

Im Homeoffice
Die mobile Arbeit von zu Hause aus ändert nichts an dem Recht, am Warnstreik teilzunehmen,
wenn dazu aufgerufen wurde. Entweder man beteiligt sich vor Ort oder man legt zu Hause
die Arbeit nieder. Dies kann zum Beispiel durch eine Abwesenheitsnotiz deutlich gemacht werden.

Beschäftigte, die nicht Mitglied der IG Metall sind
Da es auch um die Arbeitsbedingungen von noch-nicht-Mitgliedern geht, sollten Sie sich an Warnstreikaktionen beteiligen. Sie verleihen Ihrer Solidarität noch mehr Gewicht, wenn Sie Mitglied werden!

www.igmetall.de/beitreten


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