IG Metall Alfeld-Hameln-Hildesheim
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24.04.2024, 22:04 Uhr

Arbeitskampf

ENTGELT JA – STREIKBRUCH NEIN

  • 02.03.2021
  • Aktuelles, Vertrauensleute, Recht & Rat, Betriebe / Branchen

Kein Arbeitseinsatz von Leihbeschäftigten während eines Warnstreiks. Rechte und Pflichten von Leihbeschäftigten während Warnstreiks und Streiks im Einsatzbetrieb

Die Arbeitnehmerrechte während der Durchführung von Arbeitskampfmaßnahmen wahren.

Gute Arbeitsbedingungen fallen nicht vom Himmel, sie müssen von der IG Metall und den Beschäftigten gemeinsam erkämpft werden. Und manchmal ist es nötig, die Forderungen mit einem Streik durchzusetzen. Im derzeitigen Tarifkonflikt in der Metall- und Elektroindustrie kann es in den nächsten Tagen auch in Eurem Einsatzbetrieb zu Warnstreiks kommen.

Während des Warnstreiks gilt für Kolleg*innen in Leiharbeit:

  • Ihr dürft nicht streiken, weil der Streikaufruf nicht für die Leiharbeitsbranche gilt.
  • Ihr dürft aber im bestreikten Betrieb auch nicht eingesetzt werden, also dort nicht arbeiten. Sollte jemand von Euch verlangen, in einem  bestreikten Betrieb zu arbeiten, habt Ihr ein sogenanntes Leistungsverweigerungsrecht, das heißt Ihr dürft die Arbeit dort verweigern.
  • Ihr erhaltet aber weiterhin Euer volles Entgelt von Eurem Verleihbetrieb.
  • Euer Verleihbetrieb darf Euch während eines Streiks in einem anderen Betrieb, der nicht bestreikt wird, einsetzen. Tut er das nicht, dürft Ihr  selbstverständlich an den Aktionen der Streikenden teilnehmen.

Bitte achtet selbst darauf, dass diese Regeln eingehalten werden. Wir können als Metaller*innen nur erfolgreich sein, wenn wir uns gemeinsam solidarisch unterstützen.

Folgendes solltet Ihr tun, wenn im Einsatzbetrieb gestreikt wird:

  1. Informiert Euren Verleihbetrieb vorab von den möglichen Streikmaßnahmen.
  2. Meldet Euch am Tag des Warnstreiks bei Eurem Verleihbetrieb und bietet Eure Arbeitskraft an, damit es keinen Ärger wegen des Entgelts gibt.
  3. Meldet Euch am Tag des Warnstreiks bei der Streikleitung vor Ort. Ihr werdet dort weiter informiert und – wenn nötig – unterstützt.
  4. Falls Ihr Probleme bekommt, wird Euch der Betriebsrat Eures Einsatzbetriebs beraten und unterstützen.
  5. Mitglieder der IG Metall erhalten grundsätzlich bei ihrer IG Metall vor Ort Unterstützung und selbstverständlich auch Rechtsschutz, falls es zu Streitigkeiten kommen sollte!

Wichtig: Leistet keine Streikbrecherarbeit! Solidarität ist unsere stärkste Waffe! Weitere Rechtstipps und Hinweise stellen wir mit den Handreichung "Information für Leihbeschäftigte" als Download zur Verfügung.


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