Nachdem bereits der Wahlzeitraum für die Organisationswahlen bis zum 30.09.2020 verlängert wurde, war es außerdem notwendig geworden, aufgrund der aktuellen betrieblichen Situationen die ursprüngliche Planung für die Vertrauensleutewahlen zu überdenken.
Derzeit ist es nur vereinzelt möglich, die Vertrauensleutewahlen im vorgesehenen Wahlzeitraum durchzuführen. Daher wird der Wahlzeitraum der Vertrauensleutewahlen analog zu den Organisationswahlen vom 30.06.2020 auf den 30.09.2020 verlängert. Die Grundlage hierfür ist der Beschluss des Vorstandes der IG Metall vom 7. April 2020.
In Folge der Verlängerung des Wahlzeitraums für die Organisationswahlen werden die Bezirkskonferenzen zeitnah nach dem Abschluss der konstituierenden Delegiertenversammlungen durchgeführt. Deshalb wird auch die Konstituierung des Beirats in das erste Quartal 2021 verschoben.
09.04.2024
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