In vielen Betrieben und Branchen unserer Geschäftsstelle ist aufgrund der aktuellen Situation teilweise auch Kurzarbeit Realität.
Tarifliche und betriebliche Regelungen zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes gestalten die Auswirkungen auf das Bruttoentgelt sehr unterschiedlich in den Betrieben der Geschäftsstelle. 85 Prozent bis zu 90 Prozent vom Nettoentgelt konnten teilweise durch Betriebsvereinbarungen abgesichert werden, in manchen Betrieben aber auch nur die 60 Prozent beziehungsweise 67 Prozent Kurzarbeitergeld.
Mitglieder, die durch Kurzarbeit ihren 1%igen Beitrag vom Bruttoentgelt absenken möchten, können das durch einen Nachweis (in der Regel eine Kopie der Entgeltabrechnung) in der Geschäftsstelle schnell erledigen. In
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