Ab dem 20. März 2022 gelten am Arbeitsplatz neue, angepasste Corona-Regeln – vorerst bis zum 25. Mai 2022. Eine entsprechende Aktualisierung des Infektionsschutzgesetztes (IfSG) und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) haben Bundestag und Bundesrat bzw. das Bundeskabinett beschlossen.
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