IG Metall Alfeld-Hameln-Hildesheim
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20.04.2024, 11:04 Uhr

Metallhandwerk und Landbautechnik Niedersachsen

Entgelterhöhung im Metallhandwerk zum 1. April

  • 29.03.2021
  • Aktuelles, Vertrauensleute, Betriebe / Branchen

Ab dem 1. April 2021 können sich die Beschäftigten in den tarifgebundenen Unternehmen des Metallhandwerks auf eine Entgelterhöhung von 2,5 Prozent freuen. Die Entgelterhöhung basiert auf dem Tarifabschluss, der am 1. September 2020 in Kraft getreten ist.

Tarifverträge lohnen sich!

Die aktuelle Entgelttabelle galt bis zum 31. März 2021 unverändert weiter. Im Gegenzug galt bis zum 31. Dezember 2020 eine tarifvertraglich vereinbarte Beschäftigungssicherung in den Mitgliedsbetrieben für Mitglieder der IG Metall. Deshalb konnten betriebsbedingte Kündigungen erst ab dem 1. Januar 2021 ausgesprochen werden.

Die Ausbildungsvergütungen war bereits zum 1. September 2020 erhöht worden:

1. Ausbildungsjahr: 770 Euro
2. Ausbildungsjahr: 840 Euro
3. Ausbildungsjahr: 950 Euro
4. Ausbildungsjahr: 1000 Euro

Der Entgeltabschluss läuft für 24 Monate, er endet am 31. August 2022.

Ausblick

Ab dem 1. Januar 2022 tritt dann das neue tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG) in Kraft - vorausgesetzt die Arbeitgeber widersprechen diesen Teil des Tarifabschlusses nicht. Die Frist hierfür endet Anfang Juli 2021.

Damit erhalten alle Beschäftigten mit der Abrechnung für den Monat April eines Jahres - erstmalig 2022 - eine Sonderzahlung in Höhe von 27,5 Prozent des individuellen Monatseinkommens. Diese Sonderzahlung ist wandelbar in bis zu acht zusätzliche freie und bezahlte Tage pro Jahr.

Inzwischen sind Gespräche für die Überarbeitung und Erweiterung des Tarifvertrages »Demografie«
gestartet.


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