IG Metall Alfeld-Hameln-Hildesheim
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28.03.2024, 23:03 Uhr

Metallindustrie

Tarifliche Freistellungszeit / Verkürzte Vollzeit / Tarifliches Zusatzgeld

  • 13.09.2019
  • Aktuelles, Betriebe / Branchen

Mit der Juli-Abrechnung wurde in diesem Jahr erstmalig das tarifliche Zusatzgeld ausgezahlt: 27,5 Prozent eines Monatsentgelts plus 400 Euro Festbetrag: Das ist ein deutliches Plus – auch für die Beschäftigten, die bislang noch nicht bei uns organisiert sind.

Warnstreik bei Lenze in Groß Berkel. Tarifrunde 2018.

Und das ist noch nicht alles:
Die Mitglieder der IG Metall haben seit 2019 einen tariflichen Anspruch auf verkürzte Vollzeit. Sie können ihre Arbeitszeit für bis zu zwei Jahre auf bis zu 28 Stunden pro Woche verringern und haben anschließend ein Rückkehrrecht auf Vollzeit. Anstelle des tariflichen Zusatzgeldes konnten anspruchsberechtigte Beschäftigte in diesem Kalenderjahr acht zusätzliche frei Tage nehmen, wenn sie Kinder betreuen, Angehörige pflegen oder längere Zeit in Schicht gearbeitet haben.

Und es geht noch weiter:
Auch im kommenden Jahr 2020 bestehen die Ansprüche auf tarifliches Zusatzgeld, kurze Vollzeit sowie acht Tage tarifliche Freistellungszeit weiter.

Um die kurze Vollzeit oder die tarifliche Freistellungszeit in Anspruch nehmen zu können, müssen Antragsfristen beachtet werden.

Kurze Vollzeit: Wer ab dem 1. Januar 2020 seine Arbeitszeit verringern will, muss dies bis zum 30. September 2019 beantragen.

Tarifliche Freistellungszeit: Wer die zusätzlichen acht freien Tage im kommenden Jahr haben will, muss den Antrag bis zum 31. Oktober 2019 stellen.

Bei Fragen bezüglich der Regelungen stehen in den Betrieben die Vertrauensleute der IG Metall und die in der IG Metall organisierten Betriebsräte gern zur Verfügung. 



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