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25.04.2024, 17:04 Uhr

Textil- und Bekleidungsindustrie Tarifrunde 2021

Tarifabschluss mit Perspektive

  • 29.03.2021
  • Aktuelles, Betriebe / Branchen, Vertrauensleute

Die Umsetzung des Tarifergebnisses aus dem Februar steht an: Auszahlung der sogenannten "Corona-Prämie" bis spätestens zum 30. Juni 2021.

Arbeitsbedingung tariflich regeln bedeutet Zukunft zu gestalten.

Im Februar 2021 war der Tarifabschluss in der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie erreicht worden. Unter anderem ist die Zahlung einer einmaligen, steuer- und abgabenfreien Coronaprämie in Höhe von 325 Euro vereinbart worden.

Anspruchsvoraussetzungen
Die Corona-Prämie bekommen alle Beschäftigten, die am 16. Februar 2021 in einem bestehenden Arbeitsverhältnis zu ihrem Arbeitgeber standen und in der Zeit vom 1.4.2020 bis zum 1.2.2021 an 15 Arbeitstagen tatsächlich gearbeitet haben.

Für Beschäftigte in Teilzeit gilt: Arbeiten sie an weniger als 5 Tagen in der Woche, werden die verlangten 15 Arbeitstage ins Verhältnis zu ihren Wochenarbeitstagen gesetzt. Das bedeutet konkret: Beschäftigte, die an

  •  4 Tagen in der Woche arbeiten, müssen mindestens 12 Tage,
  •  3 Tagen in der Woche arbeiten, müssen mindestens 9 Tage,
  •  2 Tagen in der Woche arbeiten, müssen mindestens 6 Tage,
  •  1 Tag in der Woche, müssen mindestens 3 Tage

im oben genannten Zeitraum gearbeitet haben.

Auszahlung
Die Corona Prämie darf nicht angerechnet werden, da sie kein Entgelt ist, sondern eine Art Belastungszulage. Eine persönliche Belastung durch Corona muss nicht nachgewiesen werden. Die Auszahlung muss bis zum 30. Juni 2021 stattgefunden haben. Sie erfolgt

  • für den Arbeitgeber ohne die Pflicht zur Zahlung von Sozialabgaben.
  • für die Beschäftigten ohne Abzug von Sozialabgaben und Einkommenssteuer.

Falls eine verspäte Auszahlung (z.B. im Juli 2021) passiert, droht für den Arbeitgeber eine Pflicht zur Nachzahlung von Sozialabgaben und für die Beschäftigten zur Nachzahlung von Sozialabgaben und Einkommenssteuer. Es ist also geboten, den spätesten Auszahlungstermin zum 30. Juni 2021 einzuhalten.


Die einzelnen Komponenten des Tarifergebnisse im Überblick

  • Entgelterhöhungen von 1,3 Prozent ab Februar 2022, ab Oktober 2022 um weitere 1,4 Prozent.
  • Einmalige  steuer- und abgabenfreie Coronaprämie (Einmalzahlung) in Höhe von 325 Euro.
  • Erhöhung des Urlaubsgelds ab 2022 um 2 Prozent.
  • Die Aufstockungszahlung zum tariflichen Altersteilzeitentgelt steigt im Juli 2021 um 30 Euro auf 630 Euro im Monat, ab Juli 2022 auf 650 Euro.
  • Erhöhung des der arbeitgeberseitigen Zahlungen in einen Fonds zur Aus- und Weiterbildung in zwei Schritten von 12,50 Euro auf 15 Euro je Beschäftigten im Jahr.
  • Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 25 Monaten.

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