Für die Gewerkschafter*innen in der Metallindusrie besteht seit dem Tarifabschluss 2018 unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, das tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG A) in Höhe von 27,5 Prozent eines Monatsverdienstes in eine tarifliche Freistellungszeit umzuwandeln.
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