IG Metall Alfeld-Hameln-Hildesheim
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29.03.2024, 08:03 Uhr

Tarifabschluss Metall- und Elektroindustrie 2018

Metall- und Elektroindustrie: „Die Vorbereitungen auf die Verkürzte Vollzeit stehen an.“

  • 26.06.2018
  • Aktuelles, Pressemitteilungen, Betriebe / Branchen

Der diesjährige Tarifabschluss für die Beschäftigten in der niedersächsischen Metall- und Elektroindustrie umfasste neben einer Erhöhung der Entgelte ab dem 1. April um 4,3 Prozent auch die Möglichkeit, die Arbeitszeit befristet auf bis zu 28 Wochenstunden zu verkürzen.

Foto: Heiko Stumpe

Alfeld-Hameln-Hildesheim – Ab dem 1. Januar 2019 besteht für die gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten in der niedersächsischen Metall- und Elektroindustrie auf Grund des Tarifabschlusses vom Februar diesen Jahres die Möglichkeit, ihre individuelle Wochenarbeitszeit von 35 Stunden/Woche auf bis zu 28 Stunden/Woche zu verkürzen. Wer zum Start des kommenden Jahres den Anspruch auf die verkürzte Vollzeit wahrnehmen möchte, muss bis zum 30. Juni einen entsprechenden Antrag beim Arbeitgeber stellen.

„Wir sind gespannt, wie die tarifliche Neuerung von unseren Mitgliedern angenommen wird“, so Mathias Neumann, der zweite Bevollmächtigte der IG Metall Alfeld-Hameln-Hildesheim.

Beschäftigte, die 6 Monate Betriebszugehörigkeit erfüllen, müssen den Antrag 6 Monate vor dem gewünschten Beginn der befristeten Absenkung der Arbeitszeit stellen. Die Dauer der verkürzten Vollzeit muss mindestens 6 Monate betragen. Der längste Zeitraum ist bis zu 24 Monate. Eine Wiederholbarkeit in den Folgejahren ist möglich. Der Anspruch besteht bis zu einer Quote von 10 % der Beschäftigten in kurzer Vollzeit.

Neben den neuen tarifvertraglichen Regelungen zur Arbeitszeit kommen weitere Regelungen zum Einkommen und für zusätzliche acht freie Arbeitstage zur Anwendung. Im Juli 2019 stehen zwei tarifliche Zusatzgelder zur Auszahlung an. Es werden ein tarifliches Zusatzgeld in Höhe von 27,5 Prozent eines Bruttomonatsentgeltes pro Jahr und ein tarifdynamischer Festbetrag von 400 Euro brutto pro Jahr gezahlt.

Zusätzlich besteht die Wahloption für Beschäftigte, die Kinder erziehen, Angehörige pflegen oder in Schicht arbeiten, acht zusätzliche freie Tage anstelle des tariflichen Zusatzgeldes in Höhe von 27,5 Prozent eines Bruttomonatsentgeltes zu wählen, wobei davon zwei Tage als Zuschuss des Arbeitgebers gewährt werden.


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