ie Löhne und Gehälter werden ab dem 1. Januar 2025 um 5 Prozent! Eine zweite tabellenwirksame Erhöhung der Entgelte folgt ab dem 1. Juni 2025 und zwar um weitere 3,5 Prozent. Auch die monatlichen Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab dem 1. Januar 2025 um 120,00 Euro brutto und ab 1. Juni 2025 um weitere 120,00 Euro brutto je Ausbildungsjahr.
Zuvor hatten die Beschäftigten zusätzlich zu ihrer jeweiligen laufenden Arbeits- bzw. Ausbildungsvergütung im letzten Jahr eine Inflationsausgleichsprämie gemäß § 3 Nr. 11c EstG (IAP) erhalten. Vollzeitbeschäftigte hatten eine IAP in Höhe von 3.000,00 Euro erhalten. Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte wurde die IAP anteilig im Verhältnis ihrer wöchentlichen Arbeitszeit zu der tariflichen Arbeitszeit gewährt; Beschäftigte in Alterszeit erhalten eine IAP in Höhe von 50 % des vorgenannt geregelten Anspruchs. Beschäftigte, die zum jeweiligen Auszahlungszeitpunkt ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt oder Entgeltfortzahlung waren, hatten eine IAP in Höhe von 75% des eingangs genannten Anspruchs bekommen. Für die Auszubildenden belief sich die IAP auf 1.000,00 Euro. Die Auszahlung der IAP war jeweils in drei Beträgen ausgezahlt worden.
Zudem erhöhen sich das tarifliche Urlaubsgeld für die Lohn- und Gehaltsempfänger ab diesem Jahr 2025 auf 97,37 Euro brutto je Urlaubstag; für die Auszubildenden 28,00 Euro brutto je Urlaubstag.
Die Lohn- und Gehaltstarifverträge können mit einer Frist von einem Monat, erstmals zum 31. März 2026, gekündigt werden.
11.02.2025
12.02.2025
12.02.2025
Arbeitskreis Teilhabepolitik - Schwerbehindertenvertretungen
19.02.2025
24.02.2025
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