IG Metall Alfeld-Hameln-Hildesheim
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28.03.2024, 17:03 Uhr

Betriebsratswahlen 2018

„Betriebsratswahl 2018 – klares Votum für die betriebliche Mitbestimmung!“

  • 20.07.2018
  • Aktuelles, Pressemitteilungen, Betriebe / Branchen

In der Region Alfeld, Hameln und Hildesheim fanden in 102 Unternehmen (2014: 95 Unternehmen) Betriebsratswahlen statt. Die Interessen von rund 21.500 Arbeitnehmern werden von den Betriebsräten vertreten.

Betriebsräte sind die unabdingbare Voraussetzung für die betriebliche Mitbestimmung.

 

Die Betriebsratswahlen 2018 im Organisationsbereich der IG Metall sind abschlossen. In der Region Alfeld, Hameln und Hildesheim fanden in 102 Unternehmen (2014: 95 Unternehmen) Betriebsratswahlen statt. Die Interessen von rund 21.500 Arbeitnehmern werden von den Betriebsräten vertreten.

Alfeld-Hameln-Hildesheim – Die Wahlen sind seit Ende Mai und die Analyse sowie die Auswertung der betrieblichen Wahlergebnisse fast vollständig abgeschlossen. „Mit dem Wahlergebnis sind wir insgesamt zufrieden“, fasst Uwe Mebs, der erste Bevollmächtigte der IG Metall Alfeld-Hameln-Hildesheim, die Betriebsratswahlen im Organisationsbereich der Metaller zusammen. „Die Wahlbeteiligung beträgt 78,7 Prozent.“ Damit liegt sie etwas unter dem Niveau von 2014 (80,4 Prozent).

Auch mit den gewonnen Mandaten ist die IG Metall zufrieden. 80,9 Prozent (2014: 79,9 Prozent) der Mandate gingen an die Mitglieder der IG Metall. Die Wahlergebnisse in den Betrieben bestätigen die hohe Legitimation der gewerkschaftlich organisierten Betriebsräte. „Die IG Metall Betriebsräte sind ein Eckpfeiler der betrieblichen Mitbestimmung“, so Uwe Mebs. „Ohne ihr ehrenamtliches Engagement würde die Arbeitswelt wie wir sie kennen nicht existieren.“

In der jüngeren Vergangenheit wurde dies zum Beispiel bei der von der Robert Bosch in Hildesheim durchgeführten Abspaltung eines Betriebsteils sehr deutlich. Den Betriebsräten gelang es nicht zuletzt wegen ihrer Kompetenz und der aktiven Beteiligung der Beschäftigten akzeptable Lösungen für die Arbeitnehmer durchzusetzen.

Auch bei der zukünftigen Gestaltung der Arbeitswelt warten mit den anstehenden Veränderungen durch die Digitalisierung der Arbeitswelt, Stichwort Industrie 4.0, große und anspruchsvolle Herausforderungen auf die Arbeitnehmervertreter.

Mit dem Votum für die betriebliche und gewerkschaftlich organisierte Mitbestimmung bei der Betriebsratswahl schufen die Arbeitnehmer eine wichtige Voraussetzung für die Wahrung ihrer Interessen im Berufsleben.


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