IG Metall Alfeld-Hameln-Hildesheim
https://www.igmetall-alfeld-hameln-hildesheim.de/betriebe-branchen/autohaus-hentschel-stufenplan-in-den-flaechentarifvertrag-vereinbart/
19.04.2024, 22:04 Uhr

Tarifpolitik

Autohaus Hentschel: Stufenplan in den Flächentarifvertrag vereinbart!

  • 23.12.2019
  • Aktuelles, Betriebe / Branchen, Vertrauensleute

In Zukunft mehr freie Zeit und Entgelt für die Beschäftigten im Autohaus Hentschel!

Die Tarifverträge der IG Metall sichern die Arbeitsbedingungen auch im Kfz-Handwerk.

Tarifbindung hergestellt

Im Dezember erzielten die Tarifpartner ein Verhandlungsergebnis: Bis zum 1. Januar 2022 sinkt die Arbeitszeit auf 36 Stunden pro Woche. Gleichzeitig steigen die Entgelte der Beschäftigten bis zum 1. Januar 2023 auf das Niveau des Flächentarifvertrages.

"Ab 2023 gilt bei Hentschel in Hildesheim genauso wie bereits in Hannover zu 100 Prozent der IG Metall Flächentarifvertrag", unterstreicht Markus Wente, der Verhandlungsführer der IG Metall die Bedeutung des Verhandlungsergebnisses. "Damit herrschen an beiden Standorten dieselben Arbeitsbedingungen."

Reduzierung der Wochenarbeitszeit mit Entgeltausgleich

Die Arbeitszeit sinkt bei vollem Entgeltausgleich in folgenden Schritten bis auf Flächentarifniveau: 

01.07.2020: 39 Stunden / Woche

01.01.2021: 38 Stunden / Woche

01.07.2021: 37 Stunden / Woche

01.01.2022: 36 Stunden / Woche

Die derzeitigen Individualentgelte der Beschäftigten werden am 01.01.2022 im einem ersten Schritt um 50 Prozent des individuellen Differenzbetrages zum Flächentarifvertrag erhöht. 

Entgelte, die bereits heute über dem Flächentarifniveau liegen, bleiben bestehen und werden zukünftig nicht mit Entgelterhöhungen verrechnet. Zukünftige Entgelterhöhungen, Gesamtbeträge und Einmalzahlungen im Kfz-Gewerbe Niedersachsen - Mitte und Osnabrück kommen weiterhin zum jeweiligen Zeitpunkt des Flächentarifvertrages auch bei Hentschel in Hildesheim zur Anwendung.

Die Eingruppierung in den Entgeltrahmentarifvertrag erfolgt unter Mitbestimmung des Betriebsrates.

Erklärungsfrist

Die IG Metall Mitglieder entscheiden über die Annahme des Verhandlungsergebnisses. Es wurde eine Erklärungsfrist bis zum 17. Januar 2020 vereinbart.


Drucken Drucken