Unter diesem Motto wählen die schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. November 2018 ihre Interessenvertretungen. Die IG Metall bereitet gemeinsam mit den Schwerbehindertenvetretungen (SBV) und den Betriebsräten die Wahlen in den Unternehmen vor.
„Die Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen haben für uns den gleichen Stellenwert wie die Betriebsratswahlen“, hebt Mike Wasner, Gewerkschaftssekretär der IG Metall Alfeld-Hameln-Hildesheim, die anstehenden Wahlen hervor. „Alle reden von Teilhabe! Unsere Schwerbehindertenvetretungen sind es, die sie auch tatsächlich durchsetzen.“ Sie regeln unter anderem die Arbeitsbedingungen ganz konkret. Ob es nun um Gesundheitsschutz geht, um Prävention oder Barrierefreiheit.
Im Organisationsbereich der IG Metall vertreten die Schwerbehindertenvertretungen bundesweit in rund 2800 Betrieben 130.000 Metallerinnen und Metallern. Die IG Metall richtet auch im Zusammenhang mit ihrer Teilhabepolitik den Blick in die Zukunft. „Nehmen wir das Beispiel Digitalisierung der Arbeitswelt“, so Uwe Mebs, erster Bevollmächtigter der IG Metall Alfeld-Hameln-Hildesheim. „Sofort stellt sich für uns eine entscheidende Frage: Was passiert mit schwerbehinderten und gesundheitlich eingeschränkten Beschäftigten?“
Bei der letzten Wahl 2014 waren in der Region Alfeld, Hameln und Hildesheim 484 behinderte oder gleichgestellte Arbeitnehmer aus 33 Betrieben wahlberechtigt. „Die Zahl der Wahlberechtigten liegt nach unserer Einschätzung wahrscheinlich darüber“, so Mike Wasner. „Allerdings traut sich noch immer ein Teil der behinderten oder gleichgestellten Arbeitnehmer nicht, dies dem Arbeitgeber mitzuteilen.“ Vielfach bestände bei den Betroffenen Sorge, dass sich diese Information nachteilig auf ihre beruflichen Entwicklungschancen auswirken könne.
Die IG Metall geht die Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen offensiv an. „Schließlich sind kompetente und aktive Interessenvertretungen der beste Garant für menschenzugewandte Arbeitsbedingungen“, so Uwe Mebs, der erste Bevollmächtigte. „Dies ist besonders wichtig für gesundheitlich benachteiligte Beschäftigte.“
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