Beim Blick auf den Kontoauszug gibt es in diesen Wochen für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Grund zur Freude: Das Weihnachtsgeld wird ausgezahlt. Es beträgt in einigen Branchen mehrere tausend Euro, wie eine Analyse des WSI-Tarifarchivs zeigt.
Allerdings profitieren der Auswertung zufolge längst nicht alle Beschäftigten von einer Sonderzahlung, sondern nur gut die Hälfte. Datengrundlage ist eine Online-Befragung – Lohnspiegel.de – mit mehr als 62 000 Teilnehmenden.
Den größten Unterschied macht die Tarifbindung: Von den Beschäftigten mit Tarif bekommen 77 Prozent Weihnachtsgeld – fast doppelt so viele wie in Betrieben ohne Tarifvertrag.
„Beschäftigte in Unternehmen mit Tarifvertrag sind doppelt im Vorteil,“ so der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Thorsten Schulten. Zum einen erhielten sie in der Regel ein höheres Grundgehalt, zum anderen deutlich häufiger Zusatzleistungen wie das Weihnachtsgeld. „Auch wenn sich die Inflationsraten wieder normalisiert haben, ist das Preisniveau höher als vor dem Teuerungsschub. Eine Bezahlung nach Tarif, die unter anderem Weihnachtsgeld garantiert, ist da besonders wichtig“, sagt Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI.
In den meisten großen Tarifbranchen existieren gültige tarifvertragliche Bestimmungen zum Weihnachtsgeld oder einer ähnlichen Sonderzahlung, die zum Jahresende fällig wird. Bei den mittleren Entgeltgruppen reicht sie von 250 Euro in der Landwirtschaft bis zu 4039 Euro in der Chemieindustrie. Am stärksten stieg das Weihnachtsgeld 2024 gegenüber dem Vorjahr mit 14,1 Prozent im brandenburgischen Einzelhandel, um 13,8 Prozent bei der Deutschen Bahn AG und um 12,1 Prozent im öffentlichen Dienst der Gemeinden. Zwischen den ost- und westdeutschen Tarifgebieten bestehen in einigen Branchen nach wir vor erhebliche Unterschiede. Ein annähernd gleich hohes Weihnachtsgeld wird etwa im Bank- und Versicherungsgewerbe, in der Eisen- und Stahlindustrie oder bei der Deutschen Bahn gezahlt. In anderen Branchen können die Unterschiede mehrere hundert Euro ausmachen.
Quelle: Böckler Impuls, Ausgabe 18/2024
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