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19.04.2024, 20:04 Uhr

Tarifpolitik

Weihnachtsgeld - besser mit Tarif

  • 26.11.2021
  • Aktuelles, Vertrauensleute, Betriebe / Branchen, Jugend

Nur etwa die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland erhält Weihnachtsgeld. Mit Tarifvertrag gibt es die Sonderzahlung deutlich häufiger. In einigen Branchen wird fast ein ganzes Monatsgehalt extra gezahlt.

Tarifvertragliche Leistungen nicht nur zur Weihnachtszeit

52 Prozent aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen Weihnachtsgeld. Das geht aus einer Online-Befragung des WSI hervor, an der sich zwischen Anfang November 2020 und Ende Oktober 2021 rund 57 000 Menschen beteiligt haben.

Die Zahlung von Weihnachtsgeld wird entweder durch Tarifverträge bestimmt oder beruht auf „freiwilligen“ Leistungen des Arbeitgebers, die bei mehrjährigen Wiederholungen auch zum Gewohnheitsrecht und damit verpflichtend werden können. In der Praxis wird jedoch in Unternehmen ohne Tarifvertrag deutlich seltener ein Weihnachtsgeld ausgezahlt: In Betrieben mit Tarifvertrag profitieren 77 Prozent aller Beschäftigten, verglichen mit 41 Prozent in Betrieben ohne Tarifbindung.

Tarif macht sich doppelt bezahlt
„Die Chance, am Jahresende eine Sonderzahlung zu erhalten, ist für Beschäftigte in tarifgebundenen Unternehmen damit fast doppelt so hoch“, sagt Thorsten Schulten, Leiter des WSI-Tarifarchivs. Über das Jahr gerechnet machen sich Tarifverträge für die Beschäftigten in zweifacher Hinsicht bezahlt, da auch die Grundgehälter in tarifgebundenen Betrieben in der Regel über dem Niveau von vergleichbaren tariflosen Betrieben liegen.

In den meisten großen Tarifbranchen existieren Vereinbarungen zum Weihnachtsgeld. Es wird häufig als fester Prozentsatz vom Monatslohn berechnet. Ein vergleichsweise hohes Weihnachtsgeld erhalten die Beschäftigten im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie, in der chemischen Industrie, in der Druckindustrie, bei der Deutschen Bahn, in der Papier und Pappe verarbeitenden Industrie, im privaten Transport- und Verkehrsgewerbe in NRW sowie in der Textilindustrie Westfalen. In diesen Tarifbranchen liegt die Sonderzahlung zwischen 95 und 100 Prozent eines Monatsentgelts.

Quelle: Böckler-Impuls 18/2021 vom 18. November 2021.


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