IG Metall Alfeld-Hameln-Hildesheim
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26.04.2024, 01:04 Uhr

Tarifpolitik

Warnstreik bei den Hamelner Teppichwerken für einen vernünftigen Tarifabschluss.

  • 23.03.2023
  • Aktuelles, Betriebe / Branchen, Vertrauensleute

Auch in Kaarst trennten sich die Tarifvertragsparteien der Textil- und Bekleidungsindustrie ergebnislos. Die dritte Verhandlung endete ohne Tarifeinigung. Deshalb setzt die IG Metall die Warnstreiks bis zur vierten Verhandlung am 31. März 2023 fort.

Der Tarifkonflikt in der Textil- und Bekleidungsindustrie spitzt sich zu. Foto: IG Metall.

Am gestrigen Mittwoch beteiligten sich die Kolleginnen und Kollegen der Hamelner Teppichwerke mit einer Frühschlussaktion an den Warnstreiks. Punkt 12.00 Uhr verließen sie ihre Arbeitsplätze und nahmen an einer Kundgebung teil und kehrten danach nicht wieder an ihre Arbeitsplätze zurück. Sie verliehen damit der Forderung der IG Metall von 8 Prozent, mindestens aber 200 Euro mehr Einkommen, bei einer Laufzeit von 12 Monaten, Nachdruck. Ebenso erwarten sie die Fortsetzung der Altersteilzeit.

Die Arbeitgeber boten zuletzt neben einer Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 1500 Euro nur eine minimale Erhöhung der Tabellen um 4 Prozent ab Oktober 2023 und 2,5 Prozent ab Oktober 2024 an – im Gegenzug verlangen sie eine Laufzeit des Tarifvertrages von 26 Monaten. Auch der von der IG Metall geforderte Mindestbetrag von 200 Euro, der für eine überproportionale Erhöhung der unteren Entgeltgruppen sorgen soll, ist seitens der Arbeitgeber nicht verhandelt worden.

Außerdem soll die Inflationsausgleichsprämie anrechenbar sein, in Betrieben in denen bereits freiwillig eine solche geflossen ist. Zudem gibt es bezüglich der Altersteilzeit noch immer kein verhandlungsfähiges Angebot. immer noch nicht Teil des Angebots.

Für Stephan Gerloff, Betriebsratsvorsitzender der Hamelner Teppichwerke, ist das Angebot noch immer „nicht akzeptabel“. Die Laufzeit ist viel zu lang, die Einkommenserhöhungen zu niedrig und zu spät. Damit eskalieren die Arbeitgeber den Tarifkonflikt bewusst. „Unsere Kolleginnen und Kollegen werden der Arbeitgeberseite vor den Betrieben zu verstehen geben, was sie von diesem Angebot halten. Die Arbeitgeber haben die Möglichkeit am 31. März an den Verhandlungstisch mit einem ordentlichen Angebot zurückzukehren.“


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