IG Metall Alfeld-Hameln-Hildesheim
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24.04.2024, 10:04 Uhr

Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung

Viele Unternehmen erfüllen die Schwerbehindertenquote nicht. Deshalb muss die Ausgleichsabgabe deutlich erhöht und Verstöße dagegen konsequent geahndet werden

  • 02.12.2020
  • Aktuelles, Betriebe / Branchen, Vertrauensleute

„Wir brauchen mehr Inklusion in der Arbeitswelt. Das ist umso wichtiger, als mit der ökologischen und digitalen Transformation und mit der Corona-Krise der Druck auf Arbeitsplätze steigen wird“, sagte Karoline Kleinschmidt, erste Bevollmächtigte der IG Metall Alfeld-Hameln Hildesheim, aus Anlass des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember. Dieser Tag wurde von den Vereinten Nationen 1993 als Gedenk- und Aktionstag ins Leben gerufen, um das Bewusstsein der Gesellschaft für die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen dauerhaft zu sensibilisieren. Insgesamt 7,8 Millionen Menschen in Deutschland sind anerkannt schwerbehindert, knapp eine Million schwerbehinderte Menschen stehen mitten im Arbeitsleben. Nur drei Prozent der Behinderungen sind angeboren, die meisten werden durch Unfälle, Krankheiten oder Verschleiß verursacht.

Die Inklusion für Menschen mit Behinderung ist unumgänglich.

Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, fünf Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen. Bundesweit liegt diese Quote im Schnitt aber nur bei 4,6 Prozent. Bei den Unternehmen in der Privatwirtschaft beträgt sie sogar nur 4,1 Prozent, bei öffentlichen Arbeitgebern 6,5 Prozent. Als schwerbehindert gilt, wer mindestens einen Grad der Behinderung von 50 erreicht. Im Bereich der IG Metall-Geschäftsstelle Alfeld-Hameln-Hildesheim sind in den Landkreisen Hameln-Pyrmont 5,1 Prozent, Hildesheim 4,3 Prozent und Holzminden 4,2 Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzt. Bei privaten Unternehmen in den drei Landkreisen sind es 4,9 Prozent (Hameln-Pyrmont), 4,1 Prozent (Hildesheim) und 3,8 Prozent (Holzminden). Bei den öffentlichen Arbeitgebern sind es 6,0 Prozent (Hameln-Pyrmont), 4,8 Prozent (Hildesheim) und 6,7 Prozent (Holzminden).

Erfüllen Arbeitgeber die Quote von 5 Prozent nicht, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen, die lediglich zwischen 125 und 320 Euro im Monat beträgt. Die Zahlung der Ausgleichsabgabe entbindet Arbeitgeber nämlich nicht von der Beschäftigungspflicht. „Viele Arbeitgeber zahlen lieber die Ausgleichsabgabe anstatt Schwerbehinderte zu beschäftigen. Jedes vierte beschäftigungspflichtige Unternehmen beschäftigt überhaupt keine Schwerbehinderten. Das ist inakzeptabel“, moniert Mike Wasner, der zuständige Gewerkschaftssekretär der hiesigen IG Metall, die fehlende Verantwortung bei einem Teil der Arbeitgeber. „Für diese Totalverweigerer muss die Ausgleichsabgabe deutlich erhöht werden und sollte mindestens 750 Euro betragen!“ Verstöße gegen die Beschäftigungspflicht würden kaum geahndet, weil die Bundesagentur für Arbeit als zuständige Behörde kaum Bußgelder verhänge.

Berufstätige Menschen mit einer Behinderung könnten sich auf die jeweiligen Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten (SBV) verlassen. Sie spielen aus Sicht der IG Metall eine herausragende Rolle bei der Gestaltung von Inklusion und barrierefreier Arbeit in den Betrieben. Sie setzen sich dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen ihre Fähigkeiten ausschöpfen und entwickeln können und dass sie auf Dauer gesund und arbeitsfähig bleiben.


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