13 Betriebsrätinnen und Betriebsräte aus sieben kleinen und mittleren Unternehmen unserer Geschäftsstelle informierten sich im Juni über ihre Mitbestimmungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Kündigungen.
Gespickt mit zahlreichen praktischen Beispielen referierte Hans Braul, Rechtsanwalt aus Lehrte, und gab dabei einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen für Betriebsräte, wenn sie sich mit arbeitgeberseitigen Kündigungen von Arbeitnehmern auseinandersetzen müssen. „Diese Schulung ist ein Teil unseres Bildungsprogramms, erläutert Burkhard Miehe von der IG Metall.
Die nächste Schulung im Rahmen des Arbeitskreises Betriebsverfassungsgesetz wird sich mit der Arbeitsgerichtsbarkeit befassen und ist verbunden mit einem Besuch beim Arbeitsgericht Hildesheim. Geplanter Termin ist der 10.10.2019 (abhängig davon, ob an diesem Tag Kammerverhandlungen stattfinden). Nähere Infos gibt es bei Burkhard Miehe (01 70 / 3 33 34 01).