IG Metall Alfeld-Hameln-Hildesheim
https://www.igmetall-alfeld-hameln-hildesheim.de/aktuelles/meldung/sonderregeln-fuer-kurzarbeit-verlaengert-erleichterte-bedingungen-gelten-bis-ende-2021/
25.04.2024, 16:04 Uhr

IG Metall

Sonderregeln für Kurzarbeit verlängert - erleichterte Bedingungen gelten bis Ende 2021

  • 17.09.2020
  • Aktuelles, Betriebe / Branchen

Die IG Metall war sehr aktiv! Unter anderem unterstützten über 65.000 Metallerinnen und Metaller in weniger als zwei Wochen unsere KUG-Forderungen!

IG Metall - eine solidarische und starke Gemeinschaft.

In dieser Woche beschloss der Bundestag nun, die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 24 Monate zu verlängern sowie die Fortführung der sogenannten Krisenregelungen:

Erleichterungen beim Zugang zur Kurzarbeit

  • Erstattung der Remanenzkosten zu 100%, ab Juli 2021 nur mit gleichzeitiger Qualifizierung
  • Erhöhtes Kurzarbeitergeld bei längerer Kurzarbeit
  • Steuerfreiheit der Arbeitsgeberzuschüsse
  • Deckung des Defizits in der Bundesagentur für Arbeit durch Bundeszuschuss

Damit wurden in vielen Punkten die Forderungen der IG Metall berücksichtigt.

Befristete Anpassung des Beitrages bei Kurzarbeit

Für die Arbeitnehmer*innen führt die Kurzarbeit weiterhin zu finanziellen Einbußen. Auch wenn in einigen Branchen und Betrieben Betriebsvereinbarungen und tarifliche Regelungen zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes wirken, ist es nicht ausszuschließen, dass es für einen Teil unserer Mitglieder beim Kurzarbeitergeld von 60 Prozent bleibt. Wir passen die Beiträge selbstverständlich an.

Für alle Mitglieder gilt:

Die Anpassung des Beitrages auf Kurzarbeitergeldniveau kann selbstverständlich nur bei satzungsgemäßem Beitrag erfolgen: Da sich die Höhe des satzungsgemäßen Beitrages aus der Höhe des individuellen Bruttoeinkommens ergibt, bietet sich die entsprechende Entgeltabrechnung als Nachweis an. Es reicht, eine Kopie der Entgeltabrechnung mit gesenktem Bruttoentgelt an die Geschäftsstelle zu schicken, um den Beitrag für den entsprechenden Monat abzusenken! Es ist sichergestellt, dass der Schutz eurer persönlichen Daten gewährleistet ist!

Hotline Kurzarbeit
Weil das Ausmaß der Kurzarbeit in den Unternehmen aus der Region weiterhin groß ist, bieten wir unverändert die Hotline Kurzarbeit für unsere Mitglieder an. Wie bisher informieren und beraten euch die Kollegen Burkhard Miehe (Mobil: 0170 – 33 33 - 4 01) und Stephan Marquardt (Mobil: 0170 – 33 33 - 0 87).

Aktualisierung der Mitgliederdaten
Damit die satzungsgemäßen Leistungen in Anspruch genommen werden können, benötigen wir jeweils aktuelle Informationen. Sollten sich Änderungen bezüglich des Wohnsitzes, des Arbeitsgebers sowie der Kontaktdaten ergeben, ist es wichtig, dass wir die entsprechende Information erhalten. Unter Umständen genügt ein Anruf bei unserer Kollegin Stefanie Lindemann (Tel.: 05151-93668-14)! Ebenso kann auch unsere Änderungsmitteilung hierfür genutzt werden. Natürlich beraten euch auch die Vertrauensleute und die in der IG Metall organisierten Betriebsräte.


Drucken Drucken