IG Metall Alfeld-Hameln-Hildesheim
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19.04.2024, 01:04 Uhr

Bildungsarbeit

Seminar: - Die Mitbestimmung des Betriebsrats und mögliche Auswirkungen auf sozialrechtliche Fragen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • 17.04.2019
  • Aktuelles

Die Situation ist bekannt: Der Arbeitgeber teilt dem Betriebsrat mit, einen Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag anzubieten oder äußert die Absicht eine Kündigung auszusprechen. Welche Rechte hat der Betriebsrat? Was muss ein betroffener Arbeitnehmer beachten?

Teilnehmende des Seminars

Sechszehn Betriebsräte (BR) und Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten (SBV) aus der Region sowie ehrenamtliche Richter bei den Sozialgerichten in Hameln und Hildesheim sowie beim Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen nahmen an der Fortbildung, die Anfang April im Bildungs- und TagungsZentrum HVHS Springe stattfand, teil.

Die Referentin Melanie Wohlfahrt-Strohschein, DGB Rechtsschutz, sprach über die Möglichkeiten und Grenzen der Mitbestimmung für Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen bei den jeweiligen Beendigungsarten eines Arbeitsverhältnisses. Bei Eigenkündigungen, Kündigung durch den Arbeitgeber und Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses aber auch beim Schließen eines Aufhebungsvertrages gilt es für den Beschäftigten, eine Vielzahl von sozialrechtlichen Fragen zu beachten.

„Die Teilnehmer erhielten einen sehr guten Einblick in Fragen des Sozialrechts“, so Mike Wasner, der zuständige Gewerkschaftssekretär. „Sehr deutlich wurde auch, welche Verpflichtungen ein Arbeitnehmer zu erfüllen hat, wenn er nicht unmittelbar im Anschluss eine neue Beschäftigung aufnehmen kann.“


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