IG Metall Alfeld-Hameln-Hildesheim
https://www.igmetall-alfeld-hameln-hildesheim.de/aktuelles/meldung/mitreden-mitentscheiden-mitgestalten/
23.04.2024, 16:04 Uhr

IG Metall

„Mitreden. Mitentscheiden. Mitgestalten.“

  • 07.01.2020
  • Aktuelles

Am 16. Mai 2020 findet die konstituierende Delegiertenversammlung statt. In der konstituierenden Delegiertenversammlung werden unter anderem die Bevollmächtigten und die Mitglieder des Ortsvorstandes gewählt. Zuvor findet die Wahl der Delegierten statt. Sie übernehmen eine verantwortungsvolle Aufgabe.

IG Metall_Logo zur Organisationswahlen 2020-2023

Die Delegiertenversammlung ist das höchste Beschluss fassende Organ der Geschäftsstelle. Sie trifft alle Entscheidungen über die örtlichen Gewerkschaftsangelegenheiten und nimmt unter anderem die Geschäfts- und Kassenberichte sowie den Bericht der Revisoren entgegen. Ebenso fasst sie den Beschluss über die Entlastung der Geschäftsführer und des Ortsvorstands.

Im ersten Halbjahr nach In-Kraft-Treten einer neuen Satzung wählen die Delegierten den Ortsvorstand in geheimer Abstimmung. Alle Mitgliedergruppen, Mitglieder der Tarifkommissionen - einschließlich betrieblicher Tarifkommissionen sofern eine Notwendigkeit besteht - und die Delegierten für die Bezirkskonferenz werden hier gewählt. In der Regel werden die Ausschüsse der verschiedenen Mitgliedergruppen in der Delegiertenversammlung abgebildet.

Zu Delegierten können nur Mitglieder mit mindestens zwölfmonatiger ununterbrochener Gewerkschaftszugehörigkeit und satzungsgemäßer Beitragsleistung während dieser Zeit gewählt werden. Wahlberechtigt sind nur Mitglieder mit mindestens dreimonatiger ununterbrochener Gewerkschaftszugehörigkeit.

Delegierte, Wahlbezirke und Wahlversammlungen

Für die Wahlperiode 2020 bis 2023 sind 80 Delegierte zu wählen; davon mindestens 16 Frauen. Die Frauen erhalten die Mandate, die ihrem  satzungsgemäßen Anteil an der Mitgliedschaft in unserer Geschäftsstelle entspricht.

Die Wahl der Delegierten für die Delegiertenversammlung findet im Rahmen von Mitgliederversammlungen in 30 Wahlbezirken statt. Sie werden bis Anfang April 2020 abgeschlossen sein. Die Wahlbezirke für die Wahl der Delegierten sind in vier überbetriebliche und 26 betriebliche Wahlbezirke gegliedert. In den Mitgliederversammlungen werden die Delegierten des jeweiligen Wahlbezirks gewählt.

Die Einladung für die Mitgliederversammlungen in den einzelnen betrieblichen Wahlbezirken erfolgt mittels Aushang am „Schwarzen Brett“. Zu den Mitgliederversammlungen der überbetrieblichen Wahlbezirke wurde bereits mit einer Beilage in der metallzeitung 1&2/2020 eingeladen.


Drucken Drucken