Schon gewusst? 50 Euro im Monat zum Ausgleich von Rentenabschlägen zusätzlich für Beschäftigte ab 50 Jahren.
Das hat die IG Metall im Metallhandwerk in der Tarifrunde 2018 durchgesetzt. Hierzu vereinbarten die IG Metall einen Tarifvertrag zur Einführung von Wertguthaben und zum Ausgleich von Rentenabschlägen.
Der Tarifvertrag regelt für Beschäftigte ab dem 50. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf eine monatliche Zusatzzahlung des Arbeitgebers in Höhe von 50 Euro. Du musst die Zusatzzahlung nur formlos beim Arbeitgeber beantragen.
Einen Anspruch auf die Zusatzzahlung beginnt ab Antragstellung. Eure Betriebsräte sind euch bei der Antragstellung behilflich. Auch unser Kollege Mike Wasner (Mobil: 0160 5330060, E-Mail: mike.wasner@igmetall.de) sowie unsere Kollegin Sabine Glawe (Mobil: 0171 914 9912, E-Mail: sabine.glawe@igmetall.de) geben bei Bedarf gern weitere Informationen.
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