IG Metall Alfeld-Hameln-Hildesheim
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13.12.2024, 13:12 Uhr

Gesellschaft

Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

  • 20.11.2024
  • Aktuelles, Vertrauensleute

In diesem Jahr machen die DGB-Frauen und die DGB-Jugend mit gemeinsamen Aktionen auf den Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen (25.11.) aufmerksam. Inhaltlich stehen die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention und die zügige Einführung des geplanten Gewalthilfegesetzes im Fokus unserer Aktivitäten.

Gewaltfrei leben!

Istanbul-Konvention umsetzen! - Prävention und Schutz vor häuslicher Gewalt
Für viele Frauen ist das eigene Zuhause kein sicherer Ort. Jede dritte Frau in Deutschland ist in ihrem Leben mindestens einmal von Gewalt betroffen. Etwa jede vierte Frau hat körperliche oder sexuelle Gewalt durch ihren aktuellen oder früheren Partner erfahren.

Diese Zahlen steigen jedes Jahr weiter an und der Bedarf an Schutz und Beratung nimmt zu. Doch in Deutschland gibt es nur etwa 7.000 Plätze in Frauenhäusern. Um den Vorgaben der Istanbul-Konvention gerecht zu werden, fehlen 14.000 Plätze. Der Schutz von Frauen vor Gewalt muss also dringend weiter ausgebaut werden.

Das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) ist in Deutschland seit 2018 in Kraft. Dennoch weisen Gesetzgebung, Hilfestrukturen und deren Finanzierung nach wie vor eklatante Lücken auf – obwohl sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag verpflichtet, die Istanbul-Konvention vorbehaltlos und wirksam umzusetzen und dafür

➢ das Hilfesystem bedarfsgerecht auszubauen,
➢ einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung
     von Frauenhäusern zu schaffen,
➢ den Bund an der Regelfinanzierung zu beteiligen.

Auch der 2018 eingerichtete Runde Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" von Bund, Ländern und Kommunen will den Ausbau und die finanzielle Absicherung von Frauenhäusern und ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen voranbringen. Einen Beitrag dazu sollte das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" leisten – mit 30 Millionen Euro pro Jahr (2020-2024) für den Aus-, Um- und Neubau sowie die Sanierung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen. In allen Bundesländern wurden Bauprojekte auf den Weg gebracht, um mehr Frauen und Kindern Schutz und bedarfsgerechte Unterstützung zu bieten. Auch die Bundesländer und Kommunen investieren in die Bereitstellung und den Ausbau von Unterstützungsangeboten.

Doch die dringend notwendigen Verbesserungen gehen nur im Schneckentempo voran. Die Finanzierung der Frauenhäuser erfolgt je nach Bundesland und Kommune in unterschiedlichem Maße aus Landes- und Kommunalmitteln, und etliche Frauenhäuser sind auch auf Spenden angewiesen. Betroffene, die nicht sozialleistungsberechtigt sind, müssen in vielen Bundesländern ihren Platz teilweise selbst finanzieren. Große Unterschiede bestehen hinsichtlich der Quantität und der Qualität der Hilfsangebote. Ob Frauen Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt finden oder nicht, darf aber nicht vom Wohnort abhängen. Schutz und Unterstützung in Frauenhäusern müssen in allen Regionen Deutschlands gleichermaßen gesichert und zugänglich sein.

Deshalb fordert der DGB ein Bundesgesetz, das endlich einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt sicherstellt. Bund, Länder und Kommunen müssen jetzt gemeinsam handeln, um den Mangel an Schutz- und Unterstützungsmöglichkeiten zu beseitigen. Der DGB macht sich stark dafür, dass alle staatlichen Institutionen bei der Bekämpfung häuslicher Gewalt handlungsfähig ausgestattet werden, d. h. die personellen Ressourcen und die notwendige Qualifikation der Beschäftigten gewährleistet sind.



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