IG Metall Alfeld-Hameln-Hildesheim
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22.06.2025, 19:06 Uhr

Magazin Metall: Lokalseite Juni 2025

Individuelle Lösungen mit der SBV

  • 31.05.2025
  • Aktuelles, Betriebe / Branchen

»Es gibt keine behindertengerechten Arbeitsplätze, sondern nur individuelle Lösungen« referierte Karin Reinhardt. Gemeinsam mit Mike Wasner und Klaus-Jürgen Schild erläuterte sie die Umsetzung der inkludierten Gefährdungsbeurteilung.

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Auswertung: Welche Krankheitsbilder gibt es in den jeweiligen Betrieben? Wann muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden? Foto: Annette Vogelsang.

»Es hilft, systematisch Gefahren für Beschäftigte mit Behinderungen zu identifizieren und Maßnahmen abzuleiten«, erläutert Karin Reinhardt während der Tagesschulung in Springe.

Eine Gefährdungsbeurteilung ist grundsätzlich für alle Arbeitsplätze im Unternehmen notwendig. Für behinderte oder gleichgestellte Beschäftigte ist dafür die Schwerbehindertenvertretung (SBV) gemeinsam mit dem Betriebsrat zuständig. »Die SBV hat aufgrund der Gesetzeslage eine enorme Durchsetzungskraft«, sagt Gewerkschaftssekretär Mike Wasner. »Deshalb ist die Qualifizierung eine Grundvoraussetzung für die Umsetzung aller Maßnahmen.«

Gefährdungsbeurteilung
Die wichtigsten Schritte der »Inkludierten Gefährdungsbeurteilung« sind: Zuerst die Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen. Dann die Gefährdungen ermitteln und beurteilen. Dann die Schutzmaßnahmen festlegen und deren Umsetzung planen. Anschließend die Wirksamkeit überprüfen und die Beurteilung regelmäßig aktualisieren.
Aber der Teufel steckt im Detail. Die Seminarteilnehmer wissen, dass viele Beschäftigte eine Behinderung oder eine Gefährdung nicht melden. Wann muss eine SBV einschreiten? Wer unterstützt sie dabei? Wie oft muss eine Beurteilung durchgeführt werden?

»Es gibt keine behindertengerechten Arbeitsplätze, sondern nur individuelle Lösungen«, so Reinhardt. »Die SBV muss in die Bereiche gehen, sich betrieblich und überbetrieblich austauschen und die Beratung der IG Metall in Anspruch nehmen.« Ein Forum dafür ist der Arbeitskreis SBV der IG Metall. Die Seminare bieten ein breites Qualifizierungsangebot und die Möglichkeit zur Vernetzung.

Seminare des Arbeitskreises SBV
15. bis 17. September 2025
Datenschutz der SBV und Wiedereingliederung: Rechtsgrundlagen und Praxis
Wilhelm-Gefeller-Bildungszentrum, Bad Münder.
Referenten: Karin Reinhardt, Klaus-Jürgen Schild
und Mike Wasner (IG Metall).

29. Oktober 2025
Pflichten des Arbeitgebers bei der Besetzung von freien Arbeitsplätzen (§ 164 Abs. 1 SGB IX)
HVHS Springe. Referenten: Karin Reinhardt,
Klaus-Jürgen Schild und Mike Wasner (IG Metall).

11. Dezember 2025
Der Qualifizierungsanspruch der SBV (§ 179 Abs. 4 SGB IX)
HVHS Springe. Referenten: Uwe Ellersiek (DGB Rechtsschutz GmbH), Klaus-Jürgen Schild und Mike Wasner (IG Metall).

 

 


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