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28.03.2024, 10:03 Uhr

Textile Dienste

IG Metall-Tarifkommission beschließt Übernahme des Verhandlungsergebnisses Textile Dienste für Niedersachsen und Sachsen-Anhalt

  • 02.11.2018
  • Aktuelles, Pressemitteilungen, Betriebe / Branchen

Tarifkommission der IG Metall beschließt Übernahme des Verhandlungsergebnisses für die Beschäftigten in den tarifgebundenen Betrieben der Textilen Dienste im Bezirk Niedersachsen und Sachsen-Anhalt.

Sauber bleiben mit Tarif

Hannover – In ihrer Sitzung am 24. Oktober 2018 hat die zuständige Tarifkommission der IG Metall die Übernahme des Verhandlungsergebnisses, das am 19. Oktober diesen Jahres im hessischen Dietzenbach erzielt wurde, für die Beschäftigten in den tarifgebundenen Betrieben der Textilen Dienste im Bezirk Niedersachsen und Sachsen-Anhalt beschlossen.

Der Tarifabschluss sieht eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 3 Prozent vor sowie eine Einmalzahlung von 200 Euro mit einer Gesamtlaufzeit von 16 Monaten. Die Ausbildungsvergütung erhöht sich um 32 Euro, Auszubildende erhalten 85 Euro als Einmalzahlung. Die Altersteilzeit wird fortgeführt und der Aufstockungsbetrag von 522 Euro auf 540 Euro erhöht.

Für die Beschäftigten in Sachsen-Anhalt sind überproportionale Erhöhungen der Jahressonderzahlung von 611 Euro auf 680 Euro vorgesehen sowie die Erhöhung des Urlaubsgeldes Ost von 288 Euro auf 350 Euro. Bei Auszubildenden erhöht sich die Sonderzahlung auf 112 Euro im ersten, 150 Euro im zweiten und 185 Euro im dritten Lehrjahr.

„Die Beschäftigten der Textilen Dienste, dazu zählen vor allem Wäschereibetriebe, können sich jetzt nicht nur über mehr Geld freuen“, erklärt Markus Wente, zuständiger Politischer Sekretär der IG Metall Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, „die Altersteilzeit wird weiterhin Bestand haben und wir werden endlich mit den Arbeitgebern über weitere Angleichungen, insbesondere in Fragen der unterschiedlichen Arbeitszeiten in Ost und West, ins Gespräch gehen.“

 

Quelle: IG Metall-Bezirk Niedersachsen und Sachsen-Anhalt: Presseinformation vom 25.10.2018, Nr. 70/2018


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