IG Metall Alfeld-Hameln-Hildesheim
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25.04.2024, 02:04 Uhr

Arbeit gestalten

Homeoffice und mobiles Arbeiten: Wenn die Ausnahme zur Regel wird.

  • 17.12.2020
  • Aktuelles, Betriebe / Branchen

Metaller*innen diskutierten beim virtuellen Angestelltentreffen über die neue Arbeitsform im ausgehenden „Corona-Jahr“ 2020.

Homeoffice oder mobil Arbeiten - Arbeitsbedingungen aktiv mitgestalten. Foto: iStock monkeybusinessimages

Eine grundsätzlich positive, wenn auch an manchen Stellen näher zu hinterfragende Bilanz ist aus der Diskussion auf dem virtuellen Angestelltentreffen im Dezember zu ziehen. Die IG Metall Alfeld-Hameln-Hildesheim hatte unter dem Titel „Analog, digital, egal? Herausforderungen und Belastungen für Beschäftigte im Homeoffice“ alle Interessierten dazu eingeladen.

Dabei ist diese Art des Arbeitens an sich nicht neu und ist bereits in vielen Betrieben gelebte Praxis, schon bevor es den Abschluss des Tarifvertrages Mobiles Arbeiten (TV MobA) 2018 gegeben hat. Mit dem ersten bundesweiten Lockdown im Frühjahr dieses Jahres erleben mobiles Arbeiten und Homeoffice zurzeit eine Blütephase und bekommen durch die geplante Gesetzesinitiative der Großen Koalition, auch durch die öffentliche Berichterstattung nochmal besondere Aufmerksamkeit. Welche Chancen und Risiken die Teilnehmer beim Angestelltentreffen aus ihrer Erfahrung heraus sehen, war unter anderem auch Gegenstand dieses Treffens.

Zu den Chancen …

… ist zu sagen, dass zeitweilig der Schutz vor Corona durch das persönliche Fehlen in den Büros dadurch gestärkt wird, weiterhin können lange Fahrtzeiten zum Arbeitsplatz entfallen und es entstehen dadurch auch weniger Fahrtkosten. Weiterhin wurden größere Gestaltungsspielräume hinsichtlich des Arbeitsortes und der Arbeitszeit und auch eine größere Zeitsouveränität genannt. Weiterhin soll allgemein gesehen ein ungestörteres Arbeiten möglich sein. Für die jüngeren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bisweilen in einigen soziologischen Ausführungen auch als „Millennials“ oder „Generation Y“ bezeichnet werden, könnte dies auch zukünftig eine attraktivere Arbeitsform sein.

Welche Risiken ...
… sich durch Homeoffice und mobiles Arbeiten ergeben könnten, darüber wurde ebenfalls im Angestelltentreffen diskutiert. So könnte die Gefahr einer Entgrenzung oder Vermischung von Arbeit und Leben entstehen. Eine ständige Verfügbarkeit und Erreichbarkeit, die als ein ununterbrochen andauernder „Stand-By“ Modus empfunden wird, könne unter anderem zu Stress und Gesundheitsbelastungen führen. Allgemeiner gefasst, könnte auch keine korrekte Arbeitszeiterfassung erfolgen.

Von den Diskutanten wurde auch der Verlust kollegialer Alltagskontakte, der erschwerte Informationsfluss durch den fehlenden „Flur-Funk“ und der Verlust an sozialer Infrastruktur wie etwa Kantinen oder anderer Sozialräume beklagt. Weiterhin sind zu nennen, dass es weniger Arbeits- und Gesundheitsschutz bei fehlender Arbeitsplatzinfrastruktur, wie zum Beispiel eines Arbeitszimmers und der erforderlichen Büroeinrichtung, geben könnte.

Die Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes nutzen
Welche Handlungsmöglichkeiten hinsichtlich der betrieblichen Mitbestimmung es bereits jetzt schon gibt, das waren weitere Punkte, die ebenfalls im Treffen besprochen wurden. So gibt das Betriebsverfassungsgesetz einen konkreten Einblick in die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates. Paragraph 87, Absatz 1, Nr. 1 sagt hierzu, dass der Betriebsrat in „Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb“, in Nr. 2 den „Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage“, in Nr. 3 die „vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit“, in Nr. 6 die „Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen“ und dass der Betriebsrat in Nr. 7 über „Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften“ mitbestimmen soll. Weitere Rechtsgrundlagen im Betriebsverfassungsgesetz sind in den Paragraphen 80 Abs. 2, 89, 90, 91, 98 und 99 in Verbindung mit 95 BetrVG zu finden. Dies sind allerdings nur einige Regelungen der Mitbestimmung zum Themenkomplex Homeoffice und mobiles Arbeiten.

Unter Moderation des Gewerkschaftssekretärs Dr. Robert Wycislo wurde dann die „Position der IG Metall zu guter mobiler Arbeit“ den Teilnehmern vorgestellt. Dazu ein Auszug aus den „9 Thesen der IG Metall zur mobilen Arbeit“:

1. Die Corona Krise hat gezeigt: Mehr mobile Arbeit ist technisch möglich und effektiv. Beschäftigte haben einen Anspruch auf mobile Arbeit. Ablehnung ist vom Arbeitgeber zu begründen. Beschäftigte haben auch das Recht, mobile Arbeit abzulehnen.

2. Mobile Arbeit ist gesellschaftlich sinnvoll, weil sie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und klima-schonende Mobilität fördert - durch Reduzierung von Pendelverkehr und Dienstreisen. […]

8. Beschäftigte in mobiler Arbeit haben Anspruch auf Qualifizierung - auch zur mobilen Arbeit, Zugang zur innerbetrieblichen Kommunikation und zur betrieblichen Mitbestimmung und ihren Repräsentanten.“


Die Diskussion im Angestelltentreffen zum Thema „Analog, digital, egal? Herausforderungen und Belastungen für Beschäftigte im Homeoffice“ endete bei allen Beteiligten mit einem offenen Ergebnis. Von den Beteiligten des Angestelltentreffens wurde die Frage bejaht, dass es in ihren Betrieben bereits jetzt Regelungen zu mobiler Arbeit oder Homeoffice existieren, die greifen sollen.

 

In eigener Sache: Wozu ein Angestelltentreffen?
Das Angestelltentreffen bietet unseren Mitgliedern, die zum Beispiel in administrativen Unternehmensbereichen, im Engineering oder in den Aufgabengebieten Informationstechnologie und Telekommunikation tätig sind, die Gelegenheit sich zu vernetzen. Das Angestelltentreffen wird von der Geschäftsstelle einmal im Quartal veranstaltet.

Das Treffen soll dazu beitragen, die Initiativen für die Angestelltenarbeit in der Geschäftsstelle weiter zu entwickeln und eine zielgerichtete Vertretungsarbeit der Interessen in den Betrieben zu unterstützen.

Dabei reicht die Themenvielfalt von Arbeitszeit, Entgelt, Leistung sowie Belastung über gute Arbeit in den Büros sowie in den Bereichen Forschung und Entwicklung (F&E).

Weitere Informationen und einen Eintrag in den Verteiler über Sabine Glawe, die zuständige Gewerkschaftssekretärin: Tel.: 0 51 81 - 84 61 - 50, sabine.glawe@igmetall.de. Bei Interesse an einer Teilnahme am Angestelltentreffen wendet euch bitte an hannelore.haerteldon't want spam(at)igmetall.de

 

 


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