IG Metall Alfeld-Hameln-Hildesheim
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28.03.2024, 09:03 Uhr

IG Metall

Die Regelungen zur Kurzarbeit werden verlängert.

  • 27.08.2020
  • Aktuelles, Betriebe / Branchen, Vertrauensleute, Jugend

Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses dürfen nicht verwässert werden.

Kurzarbeit stabilisiert die Beschäftigung

Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat sich am 25. August darauf verständigt, die Regelungen zur Kurzarbeit zu verlängern und weiterzuentwickeln.
 
Die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld soll auf bis zu 24 Monate verlängert werden; diese Regelung gilt bis zum 31.12.2021. Auch die erhöhten Sätze des Kurzarbeitergelds gelten bis Ende 2021 weiter. Gleiches gilt für die steuerlichen Erleichterungen für die Arbeitgeber-Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld. Die komplette Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bleibt zunächst erhalten. Ab Juli 2021 ist das allerdings an die Verpflichtung gebunden, die Beschäftigten zu qualifizieren.
 
Das entspricht weitgehend den Forderungen, die die IG Metall in den letzten Wochen in die politische Debatte eingebracht hat. Über 52.000 Metallerinnen und Metaller haben mit ihrer Unterstützung der Online-Petition mit dazu beigetragen. Unser Dank geht an alle, die sich mit ihrer Unterschrift an der bundesweiten Aktion der IG Metall beteiligt haben!
 
In den kommenden Wochen müssen wir sicherstellen, dass die Beschlüsse des Koalitionsausschusses nicht verwässert werden – Bundestag und Bundesrat werden über einen entsprechenden Gesetzesentwurf beraten. Und: An einigen Stellen muss noch nachgebessert werden. Darum gilt: Wer sich noch nicht an unserer Petition beteiligt hat, kann das noch nachholen – und dabei helfen, den notwendigen Druck auf die Politik aufrecht zu halten.

Sei dabei, bei der Sicherung von Arbeitsplätzen und unterzeichne die Online-Petition!


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