Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der niedersächsischen Metall- und Elektroindustrie erhalten mit der Abrechnung für Februar 2022 erstmals das Transformationsgeld in Höhe von 18,4 Prozent des regelmäßigen Monatsentgeltes.
Was ist das Transformationsgeld (T-Geld)?
Das Transformatiosgeld ist Teil des Tarifabschlusses in der niedersächsischen Metall- und Elektroindustrie aus dem vergangenen Jahr. Es handelt sich um ein tarifliches Zusatzgeld. Geregelt ist das Transformationsgeld im Tarifvertrag zum Tariflichen Zusatzentgeld (TV T-ZUG), der in der Tarifrunde 2018 erstmals abgeschlossen und in der Tarifrunde 2021 mittels eines Änderungstarifvertrages erweitert wurde.
Mit der anstehenden Entgeltabrechnung für den Monat Februar wird das Transformationsgeld (T-Geld) erstmals ausgezahlt. In diesem Jahr beträgt das Transformationsgeld (T-Geld) 18,4 Prozent des regelmäßigen individuellen Monatsentgeltes. Es ist eine jährlich wiederkehrende Zahlung - ab 2023 beträgt das Transformationsgeld 27,6 Prozent des regelmäßigen Monatsentgeltes.
Das Transformationsgeld (T-Geld) kann aber auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zum Beispiel bei einer Arbeitszeitabsenkung als Maßnahme zur Beschäftigungssicherung als Teilentgeltausgleich genutzt werden.
Wer hat Anspruch auf das Transformationsgeld (T-Geld)?
Beschäftigte und Auszubildende, die jeweils zum Auszahlungstag in einem Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis stehen und zu diesem Zeitpunkt dem Betrieb ununterbrochen sechs Monate angehört haben, haben je Kalenderjahr einen Anspruch auf das Transformationsgeld (T-Geld).
09.04.2024
09.04.2024
11.04.2024
15.04.2024
20.04.2024
21.03.2024
|
21.03.2024
|
19.03.2024
|
15.03.2024
|
14.03.2024
|