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29.03.2024, 09:03 Uhr

Tarifpolitik

Die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie erhalten erstmals Transformationsgeld

  • 09.02.2022
  • Aktuelles

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der niedersächsischen Metall- und Elektroindustrie erhalten mit der Abrechnung für Februar 2022 erstmals das Transformationsgeld in Höhe von 18,4 Prozent des regelmäßigen Monatsentgeltes.

Mit der Entgeltabrechnung für Februar wird erstmals das Transformationsgeld in Höhe von 18,4 Prozent eines regelmäßigen Monatsentgeltes fällig.

Was ist das Transformationsgeld (T-Geld)?
Das Transformatiosgeld ist Teil des Tarifabschlusses in der niedersächsischen Metall- und Elektroindustrie aus dem vergangenen Jahr. Es handelt sich um ein tarifliches Zusatzgeld. Geregelt ist das Transformationsgeld im Tarifvertrag  zum Tariflichen Zusatzentgeld (TV T-ZUG), der in der Tarifrunde 2018 erstmals abgeschlossen und in der Tarifrunde 2021 mittels eines Änderungstarifvertrages erweitert wurde.

Mit der anstehenden Entgeltabrechnung für den Monat Februar wird das Transformationsgeld (T-Geld) erstmals ausgezahlt. In diesem Jahr beträgt das Transformationsgeld (T-Geld) 18,4 Prozent des regelmäßigen individuellen Monatsentgeltes. Es ist  eine jährlich wiederkehrende Zahlung - ab 2023 beträgt das Transformationsgeld 27,6 Prozent des regelmäßigen Monatsentgeltes.

Das Transformationsgeld (T-Geld) kann aber auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zum Beispiel bei einer Arbeitszeitabsenkung als Maßnahme zur Beschäftigungssicherung als Teilentgeltausgleich genutzt werden.

Wer hat Anspruch auf das Transformationsgeld (T-Geld)?
Beschäftigte und Auszubildende, die jeweils zum Auszahlungstag in einem Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis stehen und zu diesem Zeitpunkt dem Betrieb ununterbrochen sechs Monate angehört haben, haben je Kalenderjahr einen Anspruch auf das Transformationsgeld (T-Geld).


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