IG Metall Alfeld-Hameln-Hildesheim
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16.04.2024, 21:04 Uhr

Bildungsarbeit

Betriebsräte schulen sich für die Umsetzung des neuen Tarifvertrages

  • 05.10.2018
  • Aktuelles

Alfeld-Hameln-Hildesheim - Das Interesse am Tarifabschluss in der Metall- und Elektroindustrie aus dem Frühjahr 2018 ist groß. Mehrere Hundert Kolleginnen und Kollegen haben bereits ihren Anspruch auf eine verkürzte Vollzeit und auf die Umwandlung des tariflichen Zusatzgeldes (TV T-ZUG A) in insgesamt acht Tage zusätzliche tarifliche Freistellungszeit geltend gemacht. Da diese beiden Optionen aber nicht die einzigen Neuerungen in den Tarifverträgen für die Beschäftigten in der niedersächsischen Metall- und Elektroindustrie sind, ist auch der Bildungsbedarf der Betriebsräte groß.

In unserer Geschäftsstelle haben bisher zwei mehrtägige Seminare stattgefunden, in denen sich die Betriebsräte mit den Änderungen im Manteltarifvertrag vertraut machten. „Die Seminare waren sehr gut besucht. Das zeigt uns, dass die IG Metall mit dem Tarifabschluss im Frühjahr richtig gelegen hat“, so Uwe Mebs, der 1. Bevollmächtigte der IG Metall Alfeld-Hameln-Hildesheim. „Jetzt gilt es die neuen Regelungen umzusetzen und die Kolleginnen und Kollegen im Betrieb zu entlasten.“

Der Tarifabschluss, der auch eine gute Entgelterhöhung enthält, ermöglicht es den Kolleginnen und Kollegen ab 2019 ihre wöchentliche Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 28 Stunden zu reduzieren. Zusätzlich kommt mit dem neuen tariflichen Zusatzgeld in zwei Komponenten eine neue Einmalzahlung im Jahr neu hinzu. Diese wird in das tarifvertragliche Zusatzgeld A (27,5 Prozent eines Monatsentgeltes) und in das tarifliche Zusatzgeld B (400 Euro, ab 2020 12,5 Prozent der Entgeltgruppe 5) aufgeteilt. Das tarifliche Zusatzgeld A können die Kolleginnen und Kollegen gegen insgesamt 8 zusätzliche Freistellungstage eintauschen, wenn sie diese für die Erziehung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen benötigen beziehungsweise in belastenden Schichtmodellen arbeiten.

Derzeit bereiten sich die Betriebsräte auf die Umsetzung der neuen Regelungen in den Tarifverträgen vor. Ab dem 1. Januar 2019 beginnt eine neue Ära mit von den Arbeitnehmern mitbestimmten Arbeitszeiten, die zum Leben passen.


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