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25.04.2024, 15:04 Uhr

IG Metall

Betriebsräte besuchen Kammerverhandlungen beim Arbeitsgericht Hildesheim

  • 14.10.2019
  • Aktuelles, Gruppen / Gremien

Der Arbeitskreis „Betriebsverfassungsrecht und aktuelle Rechtsprechung“ verbindet Theorie und Praxis. Die Teilnahme an Sitzungen des Arbeitsgerichts Hildesheim bietet einen Einblick in die Arbeitsgerichtsbarkeit.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Arbeitskreises "Betriebsverfassungsrecht und aktuelle Rechtsprechung"

Nicht die blanke Theorie, sondern die Praxis der Rechtsprechung stand im Mittelpunkt einer Bildungsveranstaltung am 10. Oktober in Hildesheim. 14 Betriebsrätinnen und Betriebsräte aus neun Betrieben unserer Geschäftsstelle besuchten das Hildesheimer Arbeitsgericht, um live vor Ort mitzuerleben wie die Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland abläuft.

Zwei Gerichtsverhandlungen fanden dort am Vormittag statt. Unter der Leitung der Vorsitzenden Richterin, Frau Otto, ging es im ersten Fall um eine krankheitsbedingte Kündigung und anschließend um eine Streitigkeit über mehrere Monate nicht gezahlten Entgeltes.

„Recht haben und Recht bekommen“ sind manchmal zwei Seiten derselben Medaille. Deshalb ging es beim Besuch des Arbeitsgerichts nicht nur um rechtliche Aspekte, sondern auch darum wie sich die an den Verfahren Beteiligten vor Gericht verhielten.

„Entscheidend war nicht der Ausgang der Verfahren, sondern einmal die Atmosphäre eines Gerichtsverfahrens hautnah miterleben zu können“, sagte Dorthe Günnewich (Betriebsrätin bei Phoenix Contact Electronics, Bad Pyrmont).

Anhand eines Fragebogens haben sich die teilnehmenden Interessenvertreter*innen während der Verhandlungen Notizen gemacht, wie die Richterin, die klagenden Arbeitnehmer, die beklagten Arbeitgeber sowie die Rechtsvertreter der beteiligten Parteien aber auch die beisitzenden ehrenamtlichen Arbeitsrichter ihre unterschiedlichen Rollen ausfüllten.

Diese Aspekte wurden anschließend im Nachmittagsteil im Hildesheimer Gewerkschaftshaus noch einmal kritisch beleuchtet. Außerdem erläuterte IG Metall Gewerkschaftssekretär Burkhard Miehe den beispielhaften Ablauf einer Kündigungsschutzklage und einer Leistungsklage vom Anfang im Betrieb bis zur Erledigung durch ein arbeitsgerichtliches Urteil, um die am Vormittag gemachten Eindrücke einordnen zu können.

„Die heute gemachten Erfahrungen helfen uns in unserer Beratungstätigkeit für unsere Kolleginnen und Kollegen, wenn es keine betriebliche Lösung mehr gibt und der Gang vor das Arbeitsgericht unausweichlich ist“, so Peter Mrasek, Betriebsratsvorsitzender des Rintelner Unternehmens Hubert Stüken.

Auch im nächsten Jahr werden wir im Rahmen unseres Bildungsprogramms der Geschäftsstelle eine solche Tagesveranstaltung anbieten, zog Burkhard Miehe das Fazit einer gelungenen Veranstaltung. Nähere Infos dazu gibt es demnächst auf www.igmetall-alfeld-hameln-hildesheim.de


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