IG Metall Alfeld-Hameln-Hildesheim
https://www.igmetall-alfeld-hameln-hildesheim.de/aktuelles/meldung/arbeitgeber-zahlen-ab-mai-2018-zusaetzlich-in-die-gesetzliche-rente-es-gibt-mehr-selbstbestimmung-b/
23.04.2024, 21:04 Uhr

Metallhandwerk Tarifrunde 2018

Arbeitgeber zahlen ab Mai 2018 zusätzlich in die gesetzliche Rente - Es gibt mehr Selbstbestimmung bei der Arbeitszeit

  • 04.05.2018
  • Aktuelles

Alfeld-Hameln-Hildesheim – Erstmals gibt es einen Tarifvertrag zur Einführung von Wertguthaben und Ausgleich von Rentenabschlägen, vereinbart zwischen dem Landesverband Metall Niedersachsen, dem Handelsverband Land- und Baumaschinentechnik Niedersachsen und der IG Metall. Der Tarifvertrag zur Einführung von Wertguthaben und Ausgleich von Rentenabschlägen regelt zusätzliche Zahlungen der Arbeitgeber in die Deutsche Rentenversicherung und ermöglicht dem Beschäftigen mehr Selbstbestimmung bei der Arbeitszeit.

Quelle: IG Metall Medienportal

IG Metall und Arbeitgeber verständigten sich am 20. März 2018 in Hannover auf das neue Tarifwerk, das mit Ende der Erklärungsfrist am 3. April rechtsgültig wurde und zum 1. Mai 2018 in Kraft tritt. Dem Abschluss gingen seit November letzten Jahres zahlreiche Verhandlungsrunden voraus. Der Tarifvertrag zur Einführung von Wertguthaben und Ausgleich von Rentenabschlägen kann erstmals zum 31. Dezember 2024 gekündigt werden.

"Unsere Position, dass Beschäftigte nicht bis zum Erreichen des 67. Lebensjahres arbeiten können, wird mit dem Tarifabschluss von Seiten der Arbeitgeber bestätigt", so Mike Wasner der zuständige Gewerkschaftssekretär der IG Metall Alfeld-Hameln-Hildesheim. Künftig haben im Metallhandwerk alle gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten ab den 50. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf eine monatliche Zusatzzahlung der Arbeitgeber in die Deutschen Rentenversicherung in Höhe von 50,00 Euro, um einen früheren Ausstieg aus dem Arbeitsleben ohne Rentenkürzung zu ermöglichen. Die Beschäftigten können freiwillig einen zusätzlichen Beitrag leisten. Dadurch werden Kürzungen bei der gesetzlichen Rente, die für jeden vorgezogenen Monat des Rentenbeginns um 0,3 Prozent betragen, mit den monatlichen zusätzlichen Zahlungen in Höhe von 50,00 Euro ausgeglichen.  

Der Tarifvertrag zur Bildung von Wertguthaben und Ausgleich von Rentenabschlägen, gültig ab 1. Mai 2018, ermöglicht es weiterhin, angespartes Zeitguthaben in Geld unter anderem für Zeiten von Pflege- und Elternzeit, befristete Teilzeit, Qualifizierungszeiten oder vorgezogenen Ruhestand zu verwenden. Eine sachgerechte Verzinsung wird vom Arbeitgeber gewährleistet.  

Außerdem wurde eine deutliche Erhöhung beim Entgelt, sowie eine überproportionale Erhöhung der Ausbildungsvergütung erreicht. Die Tarifvertragsparteien vereinbarten eine Erhöhung der Einkommen zum 1. Juli 2018 um 3,2 Prozent und ab 1. September 2019 um weitere 2,8 Prozent. Die Ausbildungsvergütungen werden zeitgleich ab 1. Juli überproportional zwischen 8 Prozent und 12 Prozent und ab 1. September 2019 nochmals um 20,00 Euro pro Ausbildungsjahr angehoben. Die Tarifverträge gelten für rund 40.000 Beschäftigte aus 1.900 Betrieben. Sie treten ab 1. Juli 2018 in Kraft und enden zum 31. August 2020.

Weiterführende Infos:

Tariftelegramm

metallzeitung Mai 2018 (Betriebsrat Sander zum Tarifergebnis)

http://www.igmetall-nieder-sachsen-anhalt.de/home-aktuelles/news-details/metallhandwerk-und-land-und-baumaschinentechnikerhandwerk-zahlen-zusaetzlich-in-die-gesetzliche-rent/


Drucken Drucken