Zum 1. Mai 2024 werden die Beiträge für Mitglieder, die in tarifgebundenen Betrieben der Metall– und Elektroindustrie beschäftigt sind, anlässlich der tariflichen Entgelterhöhung um 5 Prozent angepasst. Die Höhe der Anpassung ergibt sich auf Grund der tariflichen Steigerung der Einkommen um 3,3 Prozent sowie um weitere 1,7 Prozent, die auf einem Beschluss des Ortvorstandes vom 15. April 2024 basieren.
Nach einer Tarifrunde, in der tabellenwirksame Entgelterhöhungen durchgesetzt wurden, erhöhen sich immer auch die Beiträge zum Zeitpunkt der jeweiligen Entgelterhöhung.
In den vergangenen Tarifrunden wurden jedoch neue tarifliche Sonderzahlungen, die jährlich wiederkehrend gezahlt werden, durchgesetzt. Die Erhöhung der Einkommen auf Grund der Sonderzahlungen wurde in der Vergangenheit nicht immer berücksichtigt.
Deshalb hat der Gewerkschaftstag 2023 unter anderem beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2024 der Beitrag auf Basis des durchschnittlichen monatlichen Bruttoverdienstes berechnet und die Satzung entsprechend angepasst wird. In der Branche Metall - und Elektroindustrie ermittelt sich somit das durchschnittliche Bruttomonatseinkommen aus 13,8 Bruttomonatsentgelten. Der Wert setzt sich aus den 12 Monatsverdiensten und den T-Zug-Zahlungen A+B, dem Transformationsgeld sowie dem zusätzlichen Urlaubsgeld und der Sonderzahlung zusammen. Die Höhe der jeweiligen Sonderzahlung wird bis auf das T-Zug B jeweils auf Basis der individuellen Eingruppierung berechnet (siehe Beispiel in den metallnachrichten).
Um sicher zu stellen, dass die Beiträge auch zukünftig satzungsgemäß sind, hat der Ortsvorstand als ersten Schritt zum 1. Mai 2024 die um 1,7 Prozent höhere Anpassung der Beiträge beschlossen — zusätzlich zu den 3,3 Prozent anlässlich der tariflichen tabellenwirksamen Entgelterhöhung. Bei einem satzungsgemäßen Beitrag von zum Beispiel 30 Euro ergibt die Erhöhung von 5 Prozent einen Betrag von 1,50 Euro. Der neue Beitrag ist dann 31,50 Euro.
Eure Interessenvertretungen und wir stehen für weitere Erläuterungen gern zur Verfügung. Meldet euch gegebenenfalls bitte in der Geschäftsstelle, wir sind für euch da. Sollte es im Zuge der Beitragsanpassung gar dazu kommen, dass einem Mitglied versehentlich ein höherer Beitrag berechnet wurde, als in unserer Satzung vorgesehen ist, wird dieser selbstverständlich mit einem Nachweis gegenüber der Geschäftsstelle zurückbezahlt.
30.09.2024
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27.09.2024
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25.09.2024
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25.09.2024
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18.09.2024
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